suocomputer unseriös ?
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Re(4): suocomputer unseriös ?
ABY
14.01.2003, 18:45:30
naja, ich habe bei dem bestellt, nicht weil er billiger war, sondern weil er angeblich die Ware auf Lager hatte. Beim ersten Mal hatte es geklappt (per Nachnahme), tja da hab ich halt nochmal einen zweiten bestellt und vorab überwiesen. Konnte ja nicht wissen, dass die die Vorkasse bewußt zurückhalten. Hier handelt es sich eindeutig um unlauteren Wettbewerb, das wird SUO noch zu spüren bekommen in Form einer Abmahnung eines anderen Händlers. (Kosten ca. 3500 €) wenn dir das Thema Abmahnverein was sagt.....

Zweitens wird gerade die Strafanzeige geprüft, da das Forum hier darauf schliessen läßt, dass es Geschädigter in größerer Anzahl gibt. Somit besteht ein öffentliches Interesse u.U. Aber das ganze ist ziemlich kompliziert, das macht mein Anwalt...

Naja nichts zu holen, ich weiß nicht, das ist keine GmbH, persönlich haftend, das hängt dir ewig nach. Wenn jemand das ganze bewußt macht, der gründet eine GmbH. Für den Herrn Steinhof, geht das natürlich u.U. böse aus, aber wenn es ihm egal ist, dann hilfst sowieso nicht mehr.

Ach ja, ich  bin ohne Selbstbeteiligung rechtschutzversichert. Die Kosten des Verfahrens muss SUO sowieso übernehmen, da hier fahrlässig oder gar bewußt gehandelt wurde und ich den Klageweg beschreite. Wenn er natürlich pleite ist, dann wird es schwierig, allerding kann ich fünfmal der GV schicken (ohne Kosten), und dann muss er einen Offenbarungseid leisten......dann ist er in Deutschland komplett persona non grata. Keine Bankverbindung mehr, kein Konto, kein Kredit, keine Arbeit u.U. In deutschland wird das ziemlich ernst genommen, und ein privater Konkurs ist nur unten hohen Auflagen möglich, frag mal Bruns (Schuldenberatung)

Naja, wenn der das alles will, bitte schön, dann muss er aber schon wirklich komplett besch...... sein




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Re(7): suocomputer unseriös ?
ABY
14.01.2003, 20:34:39
Eben, billig heißt nicht, dass er sich das Geld in Tasche steckt und nicht mehr rausrückt. Mit schlechten Service hat das überhaupt nichts zu tun, sondern das ganze befindet sich am Rande der legalität wenn nicht sogar schon darüber.
Ich glaube hier sollten  diese sogenannten ehrenwerte Geschäftsleute mal eine Lehrstunde in BGB,HGB und StGB nehmen und sich fortbilden. Übrigens hilft das Nichtwissen garnichts, jeder Kaufmann hat sich den Gesetzen der BRD zu fügen, egal ob billiganbieter oder teueranbieter. Das spielt nämlich im Gesetz überhaupt keine Rolle. Mein Gott soviel Unwissenheit, man sollte es wirklich nicht jedem erlauben so einen Laden aufzumachen.....so eine Art Führerschein und ein einwandfreies polizeil. Führungszeugnis wäre ja Minimum, oder?

Gewartet habe ich ca. 5 Tage, nachdem ich die Mail bekam, nach heftigen Nachfragen, als ich nicht beliefert wurde (hier gab es eine Absage von Herrn  der Firma Steinhof), habe ich sofort storniert und mit einer Frist von 4 Tagen auf Rückzahlung gepocht! (Per Einschreiben mit Rückschein - kam übrigens auch zurück), nach dem die Frist vorbei ist, gibt es keine zweite Frist mehr, dann ist der  Betrag fällig und sofort per Mahnbescheid einklagbar. Da ich getäuscht wurde besteht sogar der Verdacht des unlauteren Wettbewerbs. Bei groben Verstoß und Häufung de Fälle, was hier anscheinend der Fall ist, geht sogar noch mehr.

ICh möchte alle Geschädigten DESHALB bitten sich bei mir zu melden!!! Ich werde morgen nach meinen Gespräch mit dem Anwalt, das hier im Forum nochmal veröffentlichen.

Insolvenz? Das ist nicht so einfach, nicht bei einer GBR, da gibt es keine Haftungsbeschränkung!!, das geht voll nach hinten los, dann kann er nur noch auswandern, oder wird übersät mit Gerichtsvollziehern bei der Arbeit und Pfändungen und so weiter, also das wäre eine menschliche Katastrophe für Herrn Steinhof, als jurist und Betriebswirt habe ich schon solche Schicksale gesehen, allesamt tragisch. Nur werden in der Bundesrepublik Wirtschaftsdelikte mit ziemlich harschen Urteilen bedacht, also da sollte man nicht meinen man kommt da so einfach davon.

ABY

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Re(10): suocomputer unseriös ?
ABY
15.01.2003, 00:18:10
nur noch eine kleine Info für SIE und andere Geschädigte!


Ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, können die Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Dies ist in der Regel ab der zweiten Mahnung der Fall.
Erstattungsfähig sind entsprechende Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon.

Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:

Portokosten
Verzugszinsen
Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
Gerichtskosten für Mahnbescheid
Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 €/ Mahnung)
Darüber hinaus können insbesondere Kosten für Auskünfte (z.B. zur Ermittlung des Wohnortes des Schuldners) und Kosten für Bankrücklasten neben der Hauptforderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.

Wenn der Schuldner sich bereits im Zahlungsverzug befindet, also eine gesetzte Zahlungsfrist hat verstreichen lassen, ohne die die Forderung zu begleichen, hat dieser für alle mit dem Mahnverfahren verbundenen Kosten aufzukommen, auch wenn er die Forderung begleicht, noch ehe der beantragte Mahnbescheid zugestellt wurde.
Es liegt in der Verantwortung des Schuldners rechtmäßige Forderungen fristgemäß zu begleichen. Daher hat der Schuldner alle Kosten zu tragen, die durch einen durch ihn verursachten Zahlungsverzug bedingt sind.

Mehr als eine Mahnung ist aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, um nach Verstreichen der Mahnfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Stellen sie jedoch, wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen."

viel glück


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