Geschäftsschädigung mal nüchtern betrachtet
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Re(5): Geschäftsschädigung mal nüchtern betrachtet
22.03.2003, 14:56:37
Schlecht, wenn Du wirklich den Wahrheitsbeweis antreten kannst. Das kann allerdings schwieriger sein, als Dir bewusst ist, wenn nicht - wie Du oben angesprochen hast - ein bereits rechtsgültiges Urteil vorliegt. Und selbst dann kannst Du verlieren, Richter fällen manchmal auch für uns Normalsterbliche schwer nachvollziehbare Entscheidungen.

Denk vor dem Posten immer daran, dass der Gegenanwalt besser sein könnte als Deiner! Und daran, dass Dein Anwalt möglicherweise reich oder auf dem Weg dazu ist. Du musst ein Verfahren nämlich nervlich und finanziell durchstehen können. Den Schaden einer Rufschädigung kann ein Kläger mit einigen zigtausend oder Millionen Euro angeben ("Streitwert").. Mach einen Blick in die Gerichts- und Anwaltstarife, um festzustellen, ob Du bei solchen Streitwerten vor der ersten oder nach der zweiten Verhandlung die Patschen strecken müsstest. Soetwas kann aber Jahre dauern...

Das gilt natürlich auch für Deinen Gegner, der hat aber vielleicht genügend Geld und Stehvermögen. ;)

Recht != Gerechtigkeit, obwohl es am Rande damit zu tun hat. Das bringt man Dir bereits auf der Uni bei.
  
Euer CWsoft-Team
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte; und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. John Ruskin (1819-1900, englischer Schriftsteller und Sozialreformer)
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