Wie lange Rückgaberecht bei Onlinekauf?
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Re(3): Wie lange Rückgaberecht bei Onlinekauf?
16.08.2003, 08:28:13
Zuerst mal die Kurzfassung für weniger Lesefreudige: Ja, Du kannst tun, was Du tun willst - solange das Notebook nicht eine beim Händler erfolgte "Maßanfertigung" war. Du musst allerdings mit hohen Kosten bei Rücktritt und Rückgabe rechnen.

Und jetzt für alle, die's ein wenig präziser wissen wollen: Hier kannst und solltest Du mal nachlesen, wie das mit dem Rücktrittsrecht bei Onlinekauf aussieht: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=13358&p=1&q=und%

Besonderes Augenmerk solltest Du dem §5f.3 widmen und nicht darauf vergessen, dass bei auch kurzzeitiger Verwendung ein Benutzungsentgeld/t (in nicht festgelegter Höhe) verlangt werden darf.

Besonders das Benutzungsentgelt würde mich abschrecken, so einfach "zu testen". Es ist nämlich ausdrücklich (§5g.2) festgelegt, dass das Benutzungsentgelt "einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene     Minderung des gemeinen Wertes der Leistung" zu berechnen ist, was - ich übersetze auf Gebrauchsdeutsch - die mit dem Gebrauch einhergehende Wertminderung einschließt. Du wissen, was ein Notebook gebraucht noch wert ist? Die Differenz zum Neupreis zahlst nämlich Du.

Hingegen ist ein Wertverlust durch Deflation (zwischenzeitliche Senkung des Verkaufpreises), der schon dadurch entstehen, dass Du ein Produkt übernimmst und (originalverpackt) wieder retournierst, nachdem z.B. Intel die Preise gesenkt hat, vom Verkäufer alleine zu tragen.



GrummelGrumpf
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