Warcraft 3 für 15 Euro???
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Anspruchsprüfung nach BGB ;)
18.08.2003, 22:01:17
Juristisch besehen (nach BGB) kannst Du Übergabe und Übereignung der Kaufsache verlangen (§433 I 1), wenn zwischen Dir und Amazon ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag besteht aus wechselseitigen, mit inhaltlichem Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen, folglich Angebot und Annahme (§§145 ff.). In Deiner "Bestellung" ist in der Regel das Angebot zu sehen. Internet-"Angebote" sind meist nur als Invitatio ad offerendum zu qualifizieren. Daher müßte Amazon Dein Angebot auch angenommen haben. Dies kann durch ausdrückliche Erklärung erfolgen, oder auch durch konkludente Erklärung (Zusendung des Spiels zum Preis).

Des weiteren darf aber die Willenserklärung von Amazon nicht nichtig sein. Dies könnte aber der Fall sein, wenn die Erklärung angefochten wurde. In Betracht kommt ein Erklärungsirrtum (§119 I Alt. 2), wenn Amazon sich bei Abgabe der Erklärung (W3 zu 15 €) irrte, also Wille (W3 zu 30 € etwa) und Erklärung (W3 zu 15 €) divergierten. Die Anfechtung muß Dir gegenüber erklärt werden, was auch konkludent geschehen kann. Hierbei muß dies unverzüglich geschehen und kein Ausschlußgrund (§144) vorliegen.

Im Falle der vollzogenen Anfechtung steht Dir ein Schadensersatzanspruch gemäß §122 zu. Dieser geht auf den Ersatz des Vertrauensschadens, dh Du bist so zu stellen wie Du stündest, wenn Du das Geschäft nicht abgeschlossen hättest.

Alles klar? ;)

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