Zitate aus Emailverkehr verboten?
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Re: Zitate aus Emailverkehr verboten?
09.10.2003, 19:54:41
Einen Schutz vor Veröffentlichung gibt es bei Briefen und anderen vertraulichen Aufzeichnungen, worunter auch E-Mails fallen dürften, gemäß § 77 UrhG.

§ 77. (1) Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen dürfen weder öffentlich vorgelesen noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Verfassers oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Unter Veröffentlichung versteht man aber, dass das Schreiben tatsächlich einer breiten Öffentlichkeit bekannt gegeben wird; dies dürfte bei einer Veröffentlichung auf einer Website, in einem Diskussionsforum oder in einer Zeitung der Fall sein, nicht aber bei bloßer Weitergabe an den Bekanntenkreis. Allerdings greift diese zivilrechtliche Haftung schon bei leichter Fahrlässigkeit ein, d.h. wenn der Weitergebende damit rechnen musste, dass das Schreiben durch die Weitergabe öffentlich bekannt wird. Einschränkend wirkt, dass das Veröffentlichungsverbot nur gilt, wenn berechtigte Interessen des Verfassers verletzt werden, was sicherlich objektiv auszulegen ist; d.h. es kommt darauf an, was gewöhnlicherweise unter den konkreten Umständen als berechtigt angesehen wird.

------------- Zitat Ende -------------
(für Österreich; vermutlich ähnlich in Deutschland)

Im konkreten Fall würde ich sagen, daß Mails eines Händlers veröffentlicht werden dürfen, wenn er dort keine Geheimnisse oder Hinweise, die sein Geschäft beeinträchtigen könnten (z.B. "unsere Software funktioniert derzeit nicht zuverlässig o.ä."), bekanntgibt. Ein schlechter Umgangston bzw. ein schlechtes Service (Lagerware wird nicht verschickt usw.) dürfen IMHO - nein, SOLLTEN zitiert werden, denn das trennt die Spreu vom Weizen unter den Händlern...

Wenn du es genau wissen willst, frag' am besten einen Anwalt (teuer und schnell: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Urheberrecht.htm ). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann zitiere Auszüge bzw. die Essenz der Antwort (in dem Fall wohl "Händler hat Lagerware nicht verschickt, bei einer Anfrage wurde mir mitgeteilt, daß 'die Ware ohnehin knapp sei'".






Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


In der Theorie ist die Praxis der Theorie näher als in der Praxis
(Urheber unbekannt)

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