NordPC.Com: Verstoß gegen eigene ausgehängte AGB
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NordPC.Com: Verstoß gegen eigene ausgehängte AGB
30.11.2003, 10:42:32
Entwicklung:
Seit mehr als einem Jahr haben wir als Ingenieurbüro immer wieder bei Nord PC gekauft. Gesamtsumme mehr als 5000,- €. Wir sind als Kunden registriert.
Bereits einmal 2002 habe ich einen Mitarbeiter aufmerksam gemacht, dass für eine Beratung im Shop nicht zweimal Gebühren verlangt werden darf.
Man zeigte sich nach anfänglicher Diskussion "kulant".
Die am Tresen ausgehängten AGB besagen, dass für die Beratung ein Betrag von 3,-€ in Rechnung gestellt werden.
Ich wollte 3 Artikel kaufen. 2 gemeinsam auf eine Rechnung und 1 auf eine gesonderte Rechnung. Die Beratung war nur 1x erfolgt. Man deutete mir an, dass ich 2x 3,-€ zu zahlen hätte. Ich versuchte es mit der Verhandlung. Dann wies ich auf die AGB hin, die  für die Beratung 3,-€ verlangen lassen. Am Tresen zeigte man sich äußerst unflexibel, keine Möglichkeit, die eigenen AGB einzuhalten.
Ich bat um ein Gespräch von Geschäftsführer(Ing.-Büro) zu Geschäftsführer(Inhaber NordPC). Hier zeigte sich eine Arroganz, die uns als Dienstleister unbekannt sein sollte. Auch NordPC ist Dienstleister. Er aber sprach nicht mit mir.
Man entschied sich dafür, mir nun überhaupt nichts mehr zu verkaufen. Trotz mehrfacher Hinweise, änderte das Unternehmen (Der Unternehmer) seine Meinung nicht, er blieb bei seiner Arroganz und wollte nicht mit mir sprechen.
Nun darf er hoffnungsvoll einer Klage wegen Verstoßes gegen seine eigenen AGB entgegensehen.
Nun ja, Arroganz zahlt sich nicht immer aus.>:-D

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