Honorarnote & AMS
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Re(8): Honorarnote & AMS
22.01.2004, 13:35:59
Das kannst' ja ruhig schreiben, solange du die Honorarnote brutto-für-netto (also OHNE USt) ausstellst. ;-)

Genug der Theorie: was kann konkret passieren, wenn du mit USt verrechnest, ohne die USt abzuführen?
Die Firma muss nichtmal eine Buchprüfung haben, es genügt bereits eine routinemässige "Vorsteuer-Nachschau" des Finanzamts. Bei einem ungewöhnlich hohen, von dieser Firma gemeldetem VSt-Wert (bzw. Guthaben) fordert das FA alle Belege zur VSt an (in der Praxis: Belege im Wert von 80% der gemeldeten VSt). Sieht das FA deine Hon.-Note mit USt, gucken sie entsprechend nach, ob du diese USt abgeführt hast. Falls nicht, bekommst du eine Nachforderung mit Säumniszuschlag.

Wie schon festgestellt: Wo immer eine Firma sich als Käufer VSt abzieht, muss es einen Verkäufer (Rechnungsaussteller) geben, der dies als USt an's FA abführt. Sonst würde das FA ja "überbleiben". Und Steuer-Spielregel Nr. 1: Das Finanzamt bleibt niemals über. ;-)

Man muss daher auch aufpassen, wenn man als Privater einer Firma irgendetwas gebraucht verkauft. Sosehr die Firma drauf drängt: niemals die Rechnung mit USt ausstellen. Zieht sich die Firma die VSt ab (das wird sie 100pro tun), hat man selbst als nichtgewerblicher Privatverkäufer diese USt an's FA abzuführen. Der Konsumentenschutzverein kennt Fälle, wo das so passiert ist ... und da ist nichts dran zu rütteln.
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Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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