KEINE Agb´s <---------Konsumentenschutz
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Re: KEINE Agb´s <---------Konsumentenschutz
15.06.2001, 09:52:21
"und meines wissens wurde durch fast jede AGB der Konsument
benachteiligt"

Du findest in fast jeden AGB den Hinweis, dass dort, wo Konsumenten
im Sinne des Gesetzens betroffen sind, natürlich diverse
Bestimmungen der AGB durch analoge des Konsumentenschutzgesetzes
ersetzt werden. So sieht das auch das Gesetz vor.

Selbst, wenn der Passus irgendwo (ich habe das noch NIE erlebt)
fehlen sollte, so gilt für Konsumenten: "Das
Konsumentenschutzgesetz hat Vorrang vor AGB." So gesehen KANN es
gar KEINE Benachteiligungen des Konsumenten geben.

AGB sind aber im Umgang mit z.B. Händlern (und dieser
Geltungsbereich wird in manchen AGB auch dezidiert angeführt) von
großer Wichtigkeit. Denke an angebliche "Gewährleistungsfälle", die
von so manchem bedenkenlos getauscht werden. Mit einem Händler dann
streiten zu müssen, dass eine mechanische Beschädigung oder
falschen Stromanschluss etc. durch ihn oder seinen Kunden nun
wirklich nicht zu ungerechtigter Gewährleistung führen kann, wäre
bei den Preisen, die Händler bekommen, nun wirklich nicht mehr
drin. Der niedrigere Einkaufspreis ist eben auch mit Pflichten
(z.B. vorhandene und angewandte Fachkenntnis, Betreuung des
Konsumenten etc.) verbunden, die einem Konsumenten nur bedingt
aufgebürdet werden können. (Was jetzt bitte NICHT heissen kann,
dass mechanische Beschädigungen durch den Konsumenten
Gewährleistungsfälle wären.)

GrummelGrumpf
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