Geld überwisen keine Ware - Was nun?
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Re(3): Geld überwisen keine Ware - Was nun?
17.01.2004, 14:11:10
Hi barnyb,
du kannst z.B. zu deiner Hausbank gehen und dort einen Nachforschungsantrag stellen ob das Geld schon dem anderen Konto gutgeschrieben wurde. Die können das nämlich prüfen.

Wenn du dir das dann schriftlich geben lässt, das der Empfäger das Geld erhalten hast, dann hast du auch den Termin ab wann die Frist z.B. zwei oder vier Wochen laufen. Und er (der Händler) kann sich auch nicht herausreden er hätte den Zahlungseingang nicht kontrolliert, da jeder Bankkunde schon durch die Geschäftsbedingungen seiner Bank dazu angehalten und aufgefordrt wird die Kontostände und Transaktionen zu überprüfen, um gegebenenfalls Unregelmäßßigkeiten schnellst möglich zu erkennen und zu melden.

Das nächste ist, das eine morgens getätigte Onlineüberweisung in den meisten Fällen schon am Nachmittag gutgeschrieben ist (Aussage meiner Bankangestellten). Das bezieht sich jetzt auf Überweisungen innerhalb Deutschlands. Und selbst handschriftlich ausgefüllte Überweisungen sind, solange die Handschrift deutlich ist, spätestens nach zwei Tagen gutgeschrieben. Ansonsten s.o. (Nachforschen lassen).

Trotzdem kann es auch im Bankwesen schon mal verzögerungen geben, ich selber habe schon einmal bei einem Ferienjob 6 Wochen auf mein Geld gewartet das nur zwischen zwei Banken die gerade einmal ca. 36km auseinanderliegen überwiesen wurde.

cu Goofer

Wo kämen wir hin, wenn jeder sagen würde, wo
kämen wir hin und niemand würde gehen, um zu
schauen, wo wir hinkämen, wenn wir gingen?

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Re: Geld überwisen keine Ware - Was nun?
15.01.2004, 21:16:25
So setzen Sie Ihre Rechte durch  <<...OLE_Obj...>>
Eine gewisse Lieferzeit - zehn bis 14 Tage - werden Sie jedem Verkäufer einräumen müssen. Es dauert unter Umständen ein paar Tage, bis Ihr Geld beim Verkäufer verbucht ist, auch wenn Sie online überwiesen haben. Wenn der Verkäufer die Ware nicht umgehend zur Post bringen kann, verstreichen vielleicht noch einmal ein paar Tage. Hat der Verkäufer bereits bei Vertragsschluss darauf hingewiesen, dass er die Ware sowieso erst ab einem bestimmten Zeitpunkte liefern kann, ist natürlich Geduld angesagt.
Bei einer lieferbaren Ware dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie diese spätestens zwei bis drei Wochen nach Bezahlung auch erhalten.
Passiert jedoch nichts, setzen Sie dem Verkäufer zunächst mal eine Frist, innerhalb der er die Ware liefern soll. Machen Sie dabei keine allgemeinen Angaben wie "innerhalb einer Woche", sondern nennen Sie ein konkretes Datum. Schreiben Sie dazu, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Lieferung nicht innerhalb dieses genannten Zeitraums erfolgt. Diese Fristsetzung verschicken Sie per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben.
Fristsetzung  <<...OLE_Obj...>>
Eine Fristsetzung kann beispielsweise folgenden Wortlaut haben: Sehr geehrte Damen und Herren,am ... (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt/ ersteigert (hier Artikel und Preis nennen). Am ... (Datum) habe ich den Gesamtkaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von ...
(Betrag) an Sie gezahlt. Bis zum heutigen Tag habe ich von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die bestellte/ ersteigerte Ware bis spätestens zum ... (Datum, ca. 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens)an mich zu senden. Sollte ich bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Eingang der Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
... (Unterschrift)
Rücktritt vom Kaufvertrag  <<...OLE_Obj...>>
Kommt innerhalb dieser Frist weder die Ware noch eine Reaktion des Verkäufers, müssen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleichzeitig fordern Sie den Verkäufer auf, Ihnen den gezahlten Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist - auch hier ein konkretes Datum nennen - zurückzuerstatten. Die Portokosten für dieses Schreiben, das Sie auch per Einschreiben mit Rückschein verschicken, können Sie zu Ihrer Rückforderung dazurechnen. Vergessen Sie nicht, Ihre Bankverbindung anzugeben.
Dieses Schreiben könnte folgenden Wortlaut haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am ... (Datum) habe ich bei Ihnen folgende Ware gekauft/ ersteigert (hier Beschreibung der Ware). Diese Ware habe ich bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Mit Schreiben vom (Datum Ihres Mahnschreibens) hatte ich Sie aufgefordert, die Ware bis zum (Fristsetzung im Mahnschreiben) zu liefern. Eine Lieferung erfolgte bis zum heutigen Tage nicht.
Ich erkläre hiermit den Rücktritt vom Vertrag und fordere Sie auf, den Kaufpreis in Höhe von ... (den gesamten von Ihnen gezahlten Preis inklusive Versandkosten etc.) sowie meine Mahnkosten (Portokosten für dieses
Schreiben) bis spätestens zum ... (Datum, am besten 10 Tage nach Erstellung dieses Schreibens) zu zahlen.
Bitte überweisen Sie das Geld auf folgendes Konto: (Bankverbindung nebst Name des Kontoinhabers) Sollte ich bis zum vorgenannten Datum keinen Zahlungseingang feststellen können, werde ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen ... (Unterschrift) Beachten Sie bitte, dass Sie den Brief unterschreiben müssen. Eine Unterschrift im Rahmen einer Textverarbeitung oder per Schreibmaschine reicht nicht aus.
Bekommen Sie Ihr Geld nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, können Sie weitere Mahnungen an den Verkäufer zu schicken. Die Mahnkosten (Portokosten) können Sie dem Verkäufer in Rechnung stellen.
Mahnbescheid  <<...OLE_Obj...>>
Reagiert der Verkäufer noch immer nicht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihren Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Ein einfacher und preisgünstiger Weg ist ein Mahnbescheid. Die Formularkosten und die Gerichtsgebühren (ab 12,50 Euro, abhängig von der Summe, um die es geht), die Sie zunächst vorstrecken müssen, gehen auch zu Lasten des Verkäufers.
Gehört Ihr Verkäufer zu den ganz Hartnäckigen, der jetzt zwar noch immer nicht zahlt, gegen den Mahnbescheid aber auch keinen Widerspruch einlegt, erhalten Sie einen Vollstreckungsbescheid. Damit können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld für Sie eintreibt.
So beantragen Sie einen Mahnbescheid  <<...OLE_Obj...>>
Antragsformulare für einen Mahnbescheid erhalten Sie in gut sortierten Schreibwarengeschäften.
Sie kosten zwischen drei und fünf Euro.

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