Mietrechts-Experten?
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Mietrechts-Experten?
29.01.2004, 22:35:22
Im Mietvertrag steht folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und mit Ausnahme von ernsten Schäden des Hauses sämtliche am Mietgegenstand notwendig werdende Reparaturen unter Ausschluß des § 1096 ABGB auf eigene Kosten durchzuführen und überhaupt den Mietgegenstand zu erhalten; er ist u.a. verpflichtet, die im Mietgegenstand befindlichen Heizungsvorrichtungen ferner sämtliche Elektro- und Wasserinstallationen samt Geräten stets in betriebsfähigem Zustand zu erhalten und im Falle von Störungen diese unverzüglich sach- und fachgemäß auf eigene Kosten instandsetzen zu lassen.

Nun besagt aber der § 1096 ABGB folgendes:

  § 1096. (1) Vermieter und Verpächter sind verpflichtet, das
Bestandstück auf eigene Kosten in brauchbarem Stande zu übergeben und
zu erhalten und die Bestandinhaber in dem bedungenen Gebrauche oder
Genusse nicht zu stören. Ist das Bestandstück bei der Übergabe derart
mangelhaft oder wird es während der Bestandzeit ohne Schuld des
Bestandnehmers derart mangelhaft, daß es zu dem bedungenen Gebrauche
nicht taugt, so ist der Bestandnehmer für die Dauer und in dem Maße
der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Auf diese
Befreiung kann bei der Miete unbeweglicher Sachen im voraus nicht
verzichtet werden.

  (2) Der Pächter hat die gewöhnlichen Ausbesserungen der
Wirtschaftsgebäude nur insoweit zu tragen, als sie mit den
Materialien des Gutes und den Diensten, die er nach der
Beschaffenheit des Gutes zu fordern berechtigt ist, bestritten werden
können.


Nun ist bei der Abzugshaube das Licht kaputt - es liegt nicht an der Lampe, sondern offenbar an der Fassung. Die ganze Küche gehört zur Wohnung und wurde mitgemietet. Ist es also nun Sache des Vermieters, für die Reparatur zu sorgen, oder muß ich mich selbst drum kümmern? ?-)

Live long and prosper!
LoneTiger

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.  Re: Mietrechts-Experten?  (Janie am 29.01.2004, 22:49:10)
.  Re: Mietrechts-Experten?  (Janie am 29.01.2004, 23:06:06)
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