Goldadler HW Umtausch
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Re: Goldadler HW Umtausch
22.06.2001, 17:56:43
Lieber BENONYM,

es wird wieder einmal Zeit, Euch den Begriff der "Gewährleistung"
näherzubringen. Der Gewährleistungszeitraum beträgt derrzeit sechs
Monate. Soweit hast Du recht.

Die Gewährleistung bezieht sich auf Fehler, die bereits beim Kauf
(zeitpunkt) bestanden haben, worauf der Nachweis vom Käufer zu
erbringen ist. Soweit hast Du unrecht, befindest Dich allerdings in
zahlreicher Gesellschaft. Dass viele Händler (derzeit) so
handhaben, wie Du es siehst, entspringt teils dem Unwissen, das ja
auch Händler plagen kann, andererseits aber auch der weit
verbreiteten Unfähigkeit, kaufmännisch rechnen zu können.

Schlimm wird das erst, wenn die EU-weite zweijährige
Gewährleistungfrist in Kraft tritt. Dann wird die Beweislast in den
ersten sechs Monaten umgekehrt (es wird davon ausgegangen, dass
eine Sache, die innerhalb dieser Frist reklamiert wird, zum
Kaufzeitpunkt bereits defekt war, der Händler muss Dir das
Gegenteil beweisen). Andererseits können sich Händler die sauteure
zweijährige Reparatur/Umtauscherei gar nicht mehr leisten und
werden sich - nachdem di9e ersten die Segel gestrichen haben, sich
blitzartig auf den Gesetzesstandpunkt zurückziehen.

Und der ist klar und eindeutig: War die beanstandete Komponente zum
Kaufzeitpunkt funktionstüchtig, so greift die Gewährleistung gleich
gar nicht. Weder sechs Monate noch zwei Jahre. Denn der Nachweis,
dass eine Festplatte zum Kaufzeitpunkt funktioniert hat, ist leicht
zu führen (und teuer zu verrechnen).

Das Gesagte betrifft nur den Begriff der "Gewährleistung". Mit
Garantien (freiwillige Zusatzleistungen) sieht alles wieder anders
aus.

GrummelGrumpf

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Re: Re: Goldadler HW Umtausch
XrayX
23.06.2001, 18:43:51
Eure Präpotenz!

Habe gar nicht gewußt, dass GrummelGrumpf so empfindlich ist. Jeder
Deine Beiträge ist in seiner Diktion schlimmer als meine sogenannte
Anmache. Aber scheinbar sind Götter sensibler ... (Ich stelle mir
vor wie das wäre, wenn Du in einer Amtsstube - Finanzamt oder so -
sitzen würdest und ich muß einen Antrag eingeben (*fürcht*)). Aber
das Thema GrummelGrumpf wurde auch schon in einem Forum behandelt -
ich persönlich mag' ihn auch nicht so sonderlich und habe Leute die
ein bißchen bessere Umgangsformen lieber. Nun zurück zum Thema: Ich
habe natürlich alles gelesen - sogar Deinen Beitrag. In Deinen
Ausführungen steht: "Die Gewährleistung bezieht sich auf Fehler,
die bereits beim Kauf (zeitpunkt) bestanden haben ..." was ohne den
Zusatz: "... aber nicht zu bemerken waren." UNPRÄZISE ist
(Göttlicher was ist Dir hier passiert?). Es wäre es ja sonst
einfach: Komponente anstecken - geht oder geht nicht. Wozu dann
Gewährleistung. Nur, wie stelle ich oder der Händler oder
GrummelGrumpf oder Gott selbst irgend einen Fehler fest der beim
Kauf zwar vorhanden aber nicht zu bemerken ist? Keiner davon! Wie
sich der Händler im Gewährleistungsfall verhält ist seine Sache -
oder auch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass man gegen einen
Händler, der der Gewährleistung nicht nachkommt (Komponente während
6 Monaten kaputt - Hersteller gibt Mangel zu) gerichtlich
vorgegangen werden kann.
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Goldadler sollte GELDGEIER heissen!!!
Konsument
22.06.2001, 20:41:41
Hallo!

Du solltest Dir folgende Story reinziehen, Dir überlegen, ob Du die Nerven und die Zeit verschwenden willst und ob Du etliche Wochen auf einen evtl. Ersatz warten möchtest, wenn sich irgendwelche Lieferanten von Goldadler vielleicht bereit erklären das Teil umzutauschen.

have fun!!

*******************************************



Liebe Leute!

Nach meiner Erfahrung mit diesem Laden würde ich

B E I   G O L D A D L E R   U M   G O T T E S   W I L L E N  
N I C H T S   K A U F E N ! ! !

Die story:
Ich habe den - aus heutiger Sicht - riesen Fehler begangen bei
diesem Laden was zu kaufen. (CPU, RAM, MB, HDD, FDD, Lüfter) Nach dem Einbau (und das mache ich seit 1985) keine Reaktion von
dem ganzen. Ich gehe mit dem ganzen zur TU-Filiale, wo ich dann in den 9ten
geschickt werde. Dort wurde ich fast zusammenegeschimpft, es wurde mir vom Techniker
(???) gesagt, dass das MB kaputt sei und die CPU ok ist. Dann wurde
ich vom Prokuristen aufgeklärt, dass zu 98% der Kunde schuld ist,
weswegen er mir nicht einmal zuhören müsse und ausserdem erlaubt
ihm die Rechtslage so vorzugehen und deswegen sei ihm alles egal. Also lasse ich das MB dort. Ich gehe mit der CPU zu einem Freund,
der am gleichen Tag genau die gleichen Sachen gekauft hat. Wir
bauen die CPU ein. NO REACTION. Ich gehe mit CPU wieder hin - alles noch am gleichen Tag - diese
wird nun doch zur Überprüfung behalten. Am nächsten Tag bekomme ich einen Anruf und siehe da:
ES IST DOCH DIE CPU, die defekt ist, hat der obergeniale Techniker
gesagt.
Ergebnis: Sie wird eingeschickt - DAUERT 2-3 Wochen... Falls Ihr euer Geld für ein Paar Wochen nicht umsonst beim
Arabischen Goldadler anlegen wollt - BE CAREFULL!!!

Araber
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Re: Re: Re: Re: Goldadler HW Umtausch
29.06.2001, 08:36:47
Hi there !

Ja ich weiß, das ist hart. Aber für einen Händler der immer am
billigsten (nicht am günstigsten $-) ) ist, ist es auch hart. Er
muß knallhart kalkulieren, genauso wie die Händler auf dieser
Preisvergleichsseite knallhart kalkuliert werden. Ein Schilling
billiger, dort kaufe ich, und diesen Schilling muß er wo
einsparen!!
Das Problem mit dem Austausch auf neue Ware aus dem Lager ist die,
das er von dem Händler meist nur reparierte Ware zurückbekommt. So
jetzt kaufst du ein neues z.B. DVD Laufwerk, es ist defekt (egal ob
nach einem Tag oder mehrerer Monate), er tauscht es die gegen ein
neues (wie es soviele machen), und das defekte schickt er ein zum
Händler. Nun dauert es schon mal eine Kleinigkeit (kann dir eine
Firma nennen, da dauert es normalerweise ein Monat !!) bis er eine
RMA Nummer bekommt (ohne die darf er nix einsenden !) und er
schickt das Teil ein. Das Ganze wird geshippert etc, und nach einem
weiteren Monat kommt ein Teil zurück. Ein repariertes aber nur !!
Nicht nur der extreme Zeitverlust und Arbeitsaufwand, sondern auch
noch ein Wertverlust sind inzwischen eingetreten, den wer will denn
jetzt das alte, gebrauchte, reparierte Laufwerk kaufen ?? Du etwa,
nein du bestehst ja unbedingt auf absolute Neu-Ware, ist ja auch
dein Recht. Und selbst wenn man es verkaufen kann, inzwischen sind
neue Laufwerke da, den alten Hund will keiner mehr, nicht up-to-
date und so.
Und so kommt das manche Händler immer wieder einen "Gebraucht-
Abverkauf" starten müßen, um die getauschte/reparierte Ware
irgendwie zu Geld machen zu können ...:~(
Und all das kann sich ein Goldadler eben nicht leisten !!!

So long, Andreas Kölner
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Re: Re: Re: Re: Re: Goldadler HW Umtausch
XY
10.07.2001, 00:38:21
Da gebe ich dir Recht.
Das selbe ist bei Mainboards. Wenn der Händler einem
Kunden ein Board austauscht, es dann einschickt und nach 8 Wochen
endlich zurückbekommt, vielleicht sogar ein neues, was ist es dann
noch wert? Nach 2 Monaten will es keiner mehr haben, da es schon
wieder was neues gibt, und ausserdem ist es meist dann auch
billiger geworden.
Da muss der Händler einige Boards verkaufen, um den Verlust eines
Sofortaustausches wieder wett zu machen.

Man sollte bei den Herstellern ansetzen. Die shippern die Ware
raus, der Distributor und der Händler sollen damit machen was sie
wollen.
Wenn das Teil defekt ist, muss es der Hersteller sowieso tauschen,
warum müssen da andere auch noch eine Menge Unkosten zusätzlich
damit haben.

Wird jetzt wieder welche geben, die das dementieren, aber meiner
Meinung nach wirkt sich der Ruf nach billiger Hardware bis zum
Hersteller aus. Es wird daher auch bei diesen gespart. Weniger
Endkontrolle usw. Wer hat aber dann die Unkosten und die Arbeit mit
dem Zeugs? Der Distributor und der Händler. Die Paketdienste und
die Post sind die einzigen die sich darüber freuen können, da es
wieder was zu befördern gibt.

Und dass die Qualität der Endkontrolle nachlässt, merkt man in
letzter Zeit bei den Mainboards. Wie sonst können Boards in den
Umlauf kommen, die mit 100FSB funktionieren, aber nicht mit 133FSB?
Da haben wohl einige zu wenig getestet.

lG
XY

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Re: Goldadler HW Umtausch
10.07.2001, 13:20:18
"Welcher VollTr. sagt denn so was??"

Möglicherweise einer, der das Gesetz - im Gegensatz zu Dir - kennt
und tatsächlich gelesen hat.


Jetzt gibts den Link zum Link halt zum 100. Mal. War
zwar ein anderer Anlass, aber das Gesetz zeigt Dir auch die
Möglichkeiten, die ein Händler (abgesehen vom
freiwilligen Umtausch) hat, wenn Du reklamierst.

Bitte lesen und dann sagen, wo irgendetwas von "Umtausch" steht.
Nachher sich selbst "VollTr." schimpfen, weil "vielleicht hätten
schon vor Schreiben lesen können und dann nicht zum Esel gemacht
haben würden müssen". ;-)

Das Lesen des Textes würde Dir auch gleich zeigen, dass es im
Gewährleistungsfall immer nur um Fehler gehen kann, die bereits zum
Kaufzeitpunkt bestanden haben. Autsch! Dazu auch noch dieser Link.

Unsere Anwälte sind hier immer ganz happy, wenn Hobbyjuristen wie
Du falsche Schlüsse aus nicht bekannten Gesetzen den Hilfesuchenden
als Wahrheit verkaufen. Weil schließlich müssen unsere Anwälte ja
auch von was leben. :~( Gäbe es keine schimpfenden Hobbyjuristen
wie Dich, wären sie doch glatt arbeitslos. Die Anwälte bügeln dann
aus, was Du verbockt hast. Wohin dürfen sie die Rechnung schicken?

Garantien - auch Herstellergarantien - sind freiwillige
Zusatzleistungen (wie Du auch den Texten entnehmen kannst), können
an jedwede Einschränkung gebunden werden und betreffen nicht die
Gewährleistung.

GrummelGrumpf

P.S.: Ich möcht gerne wissen, wann diese unsinnigen Postings zu
Gesetzen, die scheinbar keiner der Postenden gelesen hat, einmal
aufhören. ES NERVT, immer denselben Blödsinn korrigieren zu
sollen/müssen, damit sich nicht noch mehr Leute "verkühlen".
BENUTZT DOCH DAS INTERNET! Vorher.
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Tipps & Tricks gegen "Goldadler"-Methoden
Rambo
11.07.2001, 08:49:53
Bei einem Umtausch-Versuch bei Goldadler und nach Beratung mit
Konsumentenschutz und Rechtsanwalt bin ich auf folgende Punkte
aufmerksam gemacht worden, welche ich hiermit weitergeben möchte.

Jedenfalls war der Goldadler dem Konsumentenschutz bekannt.

1. War die Ware ORIGINAL verpackt?
**********************************
- Bei CPU's & RAMS ist es nie (oder seltenst) der Fall. Somit kann
nicht nachgewiesen werden, dass das Teil nicht durch unsachgemässe
Behandlung durch den Händler - wie z.B. anfassen der pins der CPU
mit den Fingern, etc. etc. - schon BEI DER ÜBERGABE defekt war.

2. Ist der Fehler behebbar?
***************************
- Ist dies nicht der Fall kann der Kunde auf WANDLUNG des
Kaufvertrages bestehen.

3. Behebung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist
**********************************************************
Sollte der Fehler behebbar sein, muss die Reparatur innerhalb einer
ANGEMESSENEN Frist erfolgen. Der Begriff "angemessen" ist leider
unklar. In der Regel handelt es sich hierbei um 1-2 Wochen.

Passiert innerhalb dieser Frist nichts, dann siehe 2.

4. Auf alle Fälle alles schriftlich machen!
*******************************************
Der Konsumentenschutz hat hierzu sehr gute Musterbriefe verfasst.
Sie bringen was! Glaubt's mir! Achtet darauf, dass alles
schriftlich gemacht wird. (Einschreiben oder Fax mit
Sendebestätigung)
Beschränkt Euch dabei auf Fakten. Vermutungen sind rechtlich (noch)
nicht relevant.

5. Umtausch
***********
Achtet darauf beim Umtausch von Ware, dass die Teile auch wirklich
funktionieren. Lasst euch dies VORFÜHREN!!!

6. Was ist nach der Frist?
**************************
Passiert innerhalb dieser Frist nichts, ist der Konsumentenschutz
bereit direkt den Adler anzuschreiben. Man braucht nicht dorthin
gehen. Eine telefonische Besprechnung und "faxen" der Unterlagen an
den Konsumentenschutz genügt.

7. Und danach?
**************
Wenn auch danach nichts passiert, bleibt einem vermutlich und
leider nur das mühsamste übrig. KLAGEN... Aber bitte: Gibt dies dem
Forum auch bekannt. Ich kann mir vorstellen, dass einige zu diesem
Prozess kommen werden

MIR WURDE JEDENFALLS GERATEN DIE ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT DER
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG VOR DEM NÄCHSTEN KAUF ZU MACHEN..!

>:-D >:-D >:-D

Diese Tipps sind meine persönliche Erfahrungen und sollen
keinesfalls als Rechtsberatung verstanden werden.
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