eine rechnung schreiben als privatmann
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » eine rechnung schreiben als privatmann (24 Beiträge, 527 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: eine rechnung schreiben als privatmann
02.03.2004, 15:27:53
Schreib' folgendes auf die Rechnung:

  • Deinen Namen und Deine Adresse
  • Den Namen und die Adresse des Leistungsempfängers
  • Leistungszeitraum: z.B.: Januar - März 2004 oder 14.02.2004
  • Rechnungsdatum
  • Bezeichnung der Leistung (d.h. was Du gemacht hast)
  • Nettobetrag ohne MWSt
  • zusätzlich den Hinweis, dass im Rechnungsbetrag keine Mehrwertsteuer enthalten ist

Wenn Dein Einkommen im Jahr 2003 größer als 8.720 EUR (2004: größer als 10.000 EUR) ist, und diese "Rechnung" mehr als 730 EUR ausmacht, dann musst Du eine Einkommensteuererklärung bzw. eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Frist dafür: 30. April des Folgejahres bzw. 30. Juni des Folgejahres, wenn die Erklärung elektronisch eingereicht wird (FinanzONLINE).

Wenn Du darüber hinaus noch Fragen zur Vorgehensweise in Deinem Fall hast, dann ruf' einfach bei Deinem Finanzamt an. Die sind in der Regel sehr freundlich und geben gerne Auskunft.

Noch ein Tipp:
http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/Steuerbuch2003deutsch.pdf

Bitte bei diesen "Dienstleistungen", die nur privat und einmalig gemacht werden, aufpassen. Besser ist es, derartige Sachen gänzlich zu vermeiden. Du bist schneller Unternehmer laut Umsatzsteuergesetz, als Dir lieb ist. Eine einmalige Betätigung (wie z.B. in Deinem Fall) kann bereits Unternehmereigenschaft begründen. D.h. Du wirst wie ein Unternehmer behandelt - mit allen Vor- und Nachteilen.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung