Gewährleistung auf eine Reparatur?
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Re(3): Gewährleistung auf eine Reparatur?
11.03.2004, 08:36:38
Die Arbeitsleistung ansich ist nicht Hauptgegenstand des Vertragsinhaltes! :-)

Einfach gesagt:
Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer gegenüber dem Werkbesteller zur Herstellung eines bestimmten Erfolges (§1151)

Die Arbeitsleistung ist ein bloßes Mittel und geht im Werkvertrag auf.
Geschuldet als Hauptleistung bleibt das Ergebnis (der Erfolg).

Exkurs: Das unterscheidet den WV übrigens vom Dienstvertrag, da bei letzterem Arbeitsleistung (Bemühen) geschuldet wird, jedoch keine Erfolgsverpflichtung! :-)

Nun zur Gewährleistung:

Da eben ein konkreter Erfolg geschuldet wird, kann ich als Werkunternehmer dir gegenüber nicht einwenden, dass ich zur Herstellung (bei der Arbeit), die Regeln der Technik eingehalten habe und dadurch meine Gewährleistungspflicht entfällt!

Eine Besonderheit beim Werkvertrag:
Die WarnPFLICHT des Werkunternehmers.

Wenn der Stoff vom Werkbesteller stammt, bzw. dieser dem Werkunternehmer Anweisungen erteilt und ist jener jetzt untauglich oder die Anweisungen falsch, so trifft den Werkunternehmer die Pflicht, den Besteller zu warnen, ansonsten haftet er für den verursachten Schaden.
Beharrt der Werkbesteller trotzdem auf die Herstellung, verliert er Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüche! (Besonderheit: verschuldensabhängiger Gewährleistunganspruch)





Ciao,
M.A. Morpheus™
"Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger."


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