ungerechtfertigt abgeschleppt
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ungerechtfertigt abgeschleppt
15.03.2004, 12:31:16
hi!

vor 2 wochen (sonntag, es hat geschneit...) hab ich nach mühsamer suche endlich einen parkplatz gefunden. 12. bezirk, schallergasse nr. 27. das ist eine einbahn mit schrägparkplätzen auf der rechten seite. ich stand neben einer einfahrt, die einfahrt selber (links von mir) war zugeparkt. auch der platz danach, der notwendig ist um rauszukommen war zugeparkt. hab extra noch mal nachgeschaut, die schräge gehsteigkante (die eh auf jeder seite fast 2 meter breiter ist als die einfahrt) fing gerade am eck von meinem auto an. linien waren wegen dem schnee keine zu sehen.

am montag vormittag war das auto dann aber weg. 8-O inzwischen stand ein anderes da, die einfahrt selber war wieder zugeparkt. inzwischen waren die linien teilweise zu sehen und auch noch meine spuren. ich stand vielleicht einen halben meter über der linie. :-/

hab dann die 48er angerufen, das auto war tatsächlich in simmering. ich latsch da also hin, steh eine halbe stunde an und les mir inzwischen die aushänge durch. mein auto scheint da gar nicht auf. na egal. nett: "die mitarbeiter der ma48 sind verpflichtet, ihnen mit der größtmöglichen freundlichkeit zu begegnen". davon hab ich dann nichts gemerkt. aber egal.

hab mir dann den den wisch geben lassen und ihn mir genauer angeschaut. "aufgrund eigener dienstlicher wahrnehmung" wurde ich also abgeschleppt, und weil "berechtigte fahrzeuge an der wegfahrt (noch extra unterstrichen!) gehindert waren". ABER:

1. dürfen autos nur bei akuter behinderung des verkehrs abgeschleppt werden. von den berechtigten wollte ja gar keiner raus, ich glaub die einfahrt wird nur selten benutzt. da stehn IMMER autos davor, nur: die haben österreichische (meistens wiener) kennzeichen. die KÖNNTEN ja vielleicht berechtigt sein, denken sich wohl unsere "freunde und helfer". aber da ich als südtiroler ein italienisches kennzeichen hab, denken die sich: hm, ausländer, hat hier sicher nix verloren. also weg damit!

2. ich stand - von der einfahrt aus gesehen - LINKS, die einbahn geht aber nach rechts. ich steh also einem wegfahrenden überhaupt nicht im weg. da das auto schräg stand, wäre aber auch die einfahrt problemlos möglich gewesen.

3. die anderen beiden autos (die ja die eigentliche behinderung darstellten) waren noch da >:-(

also, hat es einen sinn einspruch zu erheben? hat jemand eine ahnung wie das abläuft? muss der polizist fotos machen? ich mein, es kann ja jeder behaupten ich steh im parkverbot. wie beweisen die das? reicht die aussage vom polizisten? ich könnte ja die bewohner des hauses fragen, ob mein auto gestört hat. wenn nicht, bin ich ja eigentlich berechtigt.
und wenn alles nichts bringt - was hab ich zu befürchten wenn ich nicht zahl? schicken die mir die mahnung nach italien nach oder versandet das eh? ?-) bisher konnte man strafzettel einfach zerreißen, es war ihnen die mühe nicht wert. aber ich hab mal was von einem neuen abkommen gehört, das seit diesem jahr gilt... und außerdem: bei dem betrag... 180 euro sind nicht grad wenig - auch für mich nicht. bin student, und sowas reißt mir schon ein arges loch in mein budget... :´(

wär nett wenn jemand nen rat wüsste...
mfg FP

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Re: ungerechtfertigt abgeschleppt
16.03.2004, 01:58:52
>also, hat es einen sinn einspruch zu erheben?
Ja!

>hat jemand eine ahnung wie das abläuft?
JA. Strafbescheid abwarten und Einspruch erheben.

>muss der polizist fotos machen?
Nein. Seine dienstliche Wahrnehmung reicht.

>ich mein, es kann ja jeder behaupten ich steh im parkverbot.
Ja. Wennst wen ärgern willst, weißt jetzt wie.

>wie beweisen die das?
Das ein entscheidender Punkt an der Sache. Die Aussage eines Polizisten wiegt allerdings sehr schwer.

>reicht die aussage vom polizisten?
Jein. Sie hat viel Gewicht. Aber auch die kann man entkräften.

>ich könnte ja die bewohner des hauses fragen, ob mein auto gestört hat.
Wertlos.

> wenn nicht, bin ich ja eigentlich berechtigt.
Nein, bist du nicht. Auf der Einfaht parken darf nur der Alleinnutzungsberechtigte (=wenn nur ein einziger die Einfahrt benutzen darf, darf der auf seiner eigenen Einfaht stehen. Sonst keiner.)

>und wenn alles nichts bringt - was hab ich zu befürchten wenn ich nicht zahl?
Ja. Zuerst Gerichtsvollzieher, dann Gefängnis.
Einfach Nicht-Zahlen ist das Allerdümmste.

>schicken die mir die mahnung nach italien nach oder versandet das eh?  bisher >konnte man strafzettel einfach zerreißen, es war ihnen die mühe nicht wert. aber >ich hab mal was von einem neuen abkommen gehört, das seit diesem jahr gilt...
Schreit fast nach Kleindienst. Aber das geht nicht mehr, wennst der Behörde bekannt bist. Du mußt dich entscheiden: Berufen oder untertauchen. Beides Gleichzeitig geht nicht.

Ich persönlich würde berufen. Bodenmarkierungen, die man nicht sehen kann, gelten nicht. Hätten die sie halt freigeschaufelt. Ohne Bodenmarkierung ist nur exakt die Durchfahrtsbreite freizuhalten.
Und weißt du, ob die Bodenmarkierung überhaupt genehmigt und fachgerecht angebracht war? Die überwiegende Mehrzahl ist es nicht.
Und ob die Abschleppung überhaupt nötig war, könnte man bei einem Lokalaugenschein klären.

Ach mir fallen da Sachen ein...

mfg
AVS

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