deutschen Händler bei dem man per Bankeinzug bezahlen kann...
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Re: deutschen Händler bei dem man per Bankeinzug bezahlen kann...
18.03.2004, 09:05:31
"Warum will ich das??

Ich habe vor etwas mit größerem wert zu betsellen und möchte dieses nicht per Nachnahme erhalten und auch nicht per *TRÖT*kasse bezahlen..."


Jo mei,
warum will das der Händler nicht?

Er will nicht um sein Geld umfallen. Je grösser der Betrag, desto

1.) riskanter für ihn, ob seines Kunden Bankkonto denn auch die erforderliche Deckung aufweisen wird. Er müsste erstamal eine Bonitätsprüfung des Kunden vornehmen lassen. B2B wird dies auch gemacht ... unter der Annahme, es wird eine regelmässige Geschäftsbeziehung daraus (Eine Bonitätsprüfung kostet GELD. Übernimmt wohl der Verkäufer, aber selbstverständlich muss sich's rechnen: voraussichtlicher Dauerkunde und B2B, gelle?).
Aber für bloss einen einmaligen Auftrag, und nochdazu privater Endverbraucher ...?

und
2.) riskanter für den Händler, dass der Kunde bissl deppert wird und diesen Bankeinzug "einfach so" nachträglich stornieren lässt, wenn ihm irgendetwas nicht passt.
Ggf. hattest du dir das auch genauso gedacht, als eine Art "Besicherung für ordnungsgemässe Auftragserfüllung". AUWEH, da kämst du in Teufels Küche. Denn mit dem Bankeinzug findet der - sozusagen - Besitzwechsel des Geldes statt, und ein einseitiges (also mit dem Händler nicht abgesprochenes) BEZ-Storno bedeutet, du bringst dich widerrechtlich in den Besitz fremden Geldes! Hat der Händler erst den Bankeinzug durchgeführt, dann gehört das Geld nicht mehr dir, sondern ihm. Dass du "technisch" in der Lage bist, es retourzuholen, bedeutet nicht, dass du das auch DARFST.
Auch bei einer mangelhalften Vertragserfüllung seitens des Händlers liegt es absolut nicht in deinem Ermessen, das Geld WIDERRECHTLICH retourzuholen.
Rechtlich sind nämlich
- Besitzwechsel des Geldes
und
- Vertragserfüllung
zwei Paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben. (Stimmt nicht ganz, aber sagen wir mal. Man müsste sich sehr genau ansehen, ab wann ein Zusammenhang legitim wäre. Automatisch definitiv NICHT, wie sich's der Privatkonsument so vorstellen wird).
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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