Frage zwecks Sozialversicherung
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Re: Frage zwecks Sozialversicherung
27.03.2004, 21:11:52
> Höre mit Ende Mai auf zu Arbeiten - bin also ab diesem zeitpunkt nicht mehr krankenversichert.

ich würde an deiner stelle auf jeden fall arbeitslose beantragen.
das arbeitslosenentgelt ist eine versicherungsleistung für die du einbezahlt hast,
also steht sie dir auch zu. während der arbeitslosigkeit bist du selbstverständlich auch versichert. allerdings musst du vermittelbar sein, was mit dem auslandsaufenthalt schwierig wird. es gibt am arbeitsamt jedoch unterschiedliche
betreuer. wenn du deinem klar sagst dass du z.B. klar sagst dass du ab herbst studierst (dies nachweisen kannst) dann bist du praktisch nicht vermittelbar da
kaum ein arbeitgeber für so kurze zeit jemanden aufnimmt. positiv für deinen betreuer ist jedoch dass du dann ab herbst sicher aus seiner liste verschwindest
und auch nicht mehr in der arbeitslosenstatistik aufscheinst. wenn das gespräch positiv verläuft kannst du ihm auch noch klar machen dass du urlaub machst. wenn du ihm allerdings sagst dass du ins ausland reist, wird die arbeitslosenzahlung unterbrochen (weil du nicht vermittelbar bist). ob dann der versicherungsschutz trotzdem besteht musst du dich erkundigen (z.B. bei der AK)

vorteil dieser variante:

du musst nicht für die versicherung zahlen
sondern bekommst geld!

du kannst davon ausgehen, wenn du ihm die sache mit dem studium plausibel erklärst keine stellenvermittlungen zu bekommen. möglicherweise aber trotzdem termine zum vorsprechen beim betreuer. danach solltest du die reise timen. wenn du einen termin platzen lässt, ist es nicht so schlimm. in der folge kann es sein dass die auszahlung arbeitslosen gesperrt wird. dein versicherungsschutz läuft aber noch einige zeit weiter, wielange, musst du dich auch erkundigen:

Auch Arbeitslose, die infolge einer verhängten Ausschlussfrist nach § 10 oder einer Sperrfrist nach § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz keine Leistung erhalten, sind in dieser Zeit krankenversichert.



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