Tipps und Tricks gegen Goldadler-Methoden
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Tipps und Tricks gegen Goldadler-Methoden
Rambo
01.07.2001, 10:07:48
Bei einem Umtausch-Versuch bei Goldadler und nach Beratung mit
Konsumentenschutz und Rechtsanwalt bin ich auf folgende Punkte
aufmerksam gemacht worden, welche ich hiermit weitergeben möchte.

Jedenfalls war der Goldadler dem Konsumentenschutz bekannt.

1. War die Ware ORIGINAL verpackt?
**********************************
- Bei CPU's & RAMS ist es nie (oder seltenst) der Fall. Somit kann
nicht nachgewiesen werden, dass das Teil nicht durch unsachgemässe
Behandlung durch den Händler - wie z.B. anfassen der pins der CPU
mit den Fingern, etc. etc. - schon BEI DER ÜBERGABE defekt war.

2. Ist der Fehler behebbar?
***************************
- Ist dies nicht der Fall kann der Kunde auf WANDLUNG des
Kaufvertrages bestehen.

3. Behebung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist
**********************************************************
Sollte der Fehler behebbar sein, muss die Reparatur innerhalb einer
ANGEMESSENEN Frist erfolgen. Der Begriff "angemessen" ist leider
unklar. In der Regel handelt es sich hierbei um 1-2 Wochen.

Passiert innerhalb dieser Frist nichts, dann siehe 2.

4. Auf alle Fälle alles schriftlich machen!
*******************************************
Der Konsumentenschutz hat hierzu sehr gute Musterbriefe verfasst.
Sie bringen was! Glaubt's mir! Achtet darauf, dass alles
schriftlich gemacht wird. (Einschreiben oder Fax mit
Sendebestätigung)
Beschränkt Euch dabei auf Fakten. Vermutungen sind rechtlich (noch)
nicht relevant.

5. Umtausch
***********
Achtet darauf beim Umtausch von Ware, dass die Teile auch wirklich
funktionieren. Lasst euch dies VORFÜHREN!!!

6. Was ist nach der Frist?
**************************
Passiert innerhalb dieser Frist nichts, ist der Konsumentenschutz
bereit direkt den Adler anzuschreiben. Man braucht nicht dorthin
gehen. Eine telefonische Besprechnung und "faxen" der Unterlagen an
den Konsumentenschutz genügt.

7. Und danach?
**************
Wenn auch danach nichts passiert, bleibt einem vermutlich und
leider nur das mühsamste übrig. KLAGEN... Aber bitte: Gibt dies dem
Forum auch bekannt. Ich kann mir vorstellen, dass einige zu diesem
Prozess kommen werden |-D

MIR WURDE JEDENFALLS GERATEN DIE ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT DER
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG VOR DEM NÄCHSTEN KAUF ZU MACHEN..!

>:-) >:-) >:-)

Diese Tipps sind meine persönliche Erfahrungen und sollen
keinesfalls als Rechtsberatung verstanden werden.

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Re: Tipps und Tricks gegen Goldadler-Methoden
ein Kritiker
01.07.2001, 12:32:00
Das Recht auf Wandlung besteht jedoch nur wenn der Mangel/die
Mängel unbehebbar und wesentlich sind, bei unwesentlichen
Mangel/Mängel gibt es hingegen nur Preisminderung.

Wesentliche Mängel verhindern dern ordentlichen oder vereinbarten
Gebrauch oder betreffen im Zweifel das Fehlen vereinbarter
Eigentschaften (z.B.: der Fernseher läßt keinen ordentlichen
Programmempfang zu).

Unwesentliche Mängel lassen den ordentlichen oer vereinbarten
Gebrauch zu, stellen aber doch eine unerwünschte Abweichung der
Schuldnerleistung vom Vertrag dar (z.B.: der Fernsehschirm ist
zerkratzt).

Sind die Mängel jedoch behebbar, stehen stets mehrere
Gewährleistungsbehelfe alternativ zur Auswahl, die behebbaren
Mängel mögen zusätzlich wesentlich oder unwesentlich sein:
- Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden
- Preisminderung

Der Gläubiger kann zwischen diesen beiden Gewährleistungsbehelfen
grundsätzlich frei wählen. Beim Nachtrag des Fehlenden wird von der
herrschenden Meinung die freie Wahl der Preisminderung allerdings
abgelehnt. Der Schuldner soll die Chance haben, den Vertrag zu
erfüllen.


---


Also nicht, daß jeder jetzt glaubt bei kleineren Defekten sofort
vom Kaufvertag zurücktreten zu können (Wandlung) - so einfach ist
das nämlich nicht, und muß notfalls in einem (meist nicht billigen)
Rechtsstreit ausgefochten werden. Daher mein Tip:
Rechtsschutzversicherung mit freier Wahl des Rechtsanwalts !
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