Geldstrafe bei 40+
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Re(3): Geldstrafe bei 40+
24.04.2004, 22:33:08
bis 50 kmh exclusive toleranzen behält man den lappen

So allgemein kann man das auf keinen Fall sagen; kommt auf jeden Fall auch auf die weiteren Umstände der Übertretung an. Bei besonders verkehrsgefährdendem Verhalten kann der Schein durchaus auch schon früher in Gefahr sein! Bei >50 km/h Überschreitung wird aber grundsätzlich von einer besonderen Verkehrsgefährdung ausgegangen, soweit ich mich da erinnere!  !:-)


da muss es auch eine strafe die man sofort bezahlen kann geben

Sofort bezahlen (Organmandat) kannst aber nur, wenn Du auch unmittelbar aufgehalten wirst und die Polizei keine Anzeige für nötig erachtet.


und nicht nur die 75-220 anynomverfügung.

Die € 75-220 beziehen sich eh nicht auf eine Anonymverfügung, sondern auf das ordentliche Strafverfahren, also eine Anzeige mit Lenkererhebung etc.  ;-)

Hier noch die Stelle aus dem Führerscheingetz (FSG) auf die beim ÖAMTC dazu verwiesen wird:

  3. als Lenker eines Kraftfahrzeuges durch Übertretung von
      Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, dass an sich
      geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
      herbeizuführen, oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen
      die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden
      Verkehrsvorschriften verstoßen hat; als Verhalten, das
      geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
      herbeizuführen, gelten insbesondere erhebliche
      Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit
      vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen
      sowie auf Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, das
      Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder
      bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen oder das
      Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen;
   4. die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um
      mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als
      50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem
      technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;


Ziffer 3 bezieht sich hier 'allgemein' auf besonders verkehrsgefährdendes Verhalten, während Ziffer 4 eine Überschreitung um mehr als 50 km/h allein (unabhängig von den sonstigen Umständen) als ausreichenden Grund für einen Führerscheinentzug festlegt! !:-)

lg
 mIstA
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