Die 1957er Version von Walt Disneys "Old Yeller"?
Geizhals » Forum » Heimkino & DVD » Die 1957er Version von Walt Disneys "Old Yeller"? (16 Beiträge, 135 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
......
Re(6): Die 1957er Version von Walt Disneys "Old Yeller"?
24.05.2004, 09:51:05
was glauben sie denn, wieviel von den 15,99€, die der streifen bei amazon kostet, bei berechtigten nachfahren des rechteinhabers landen? 0,50€? 1,00€?

so wie sie sich anhören, sind offenbar SIE der rechteinhaber an den tantiemen zu o. g. kunstwerk. Dann muss ich sie bitten, mir umgehend ihre bankverbindung zu nennen, damit ich ihnen  asap den ihen zustehenden betrag i.h.v. 1 € überweisen kann, ohne den sie offenbar drohen in die armut abzurutschen.

wenn sie bis zum heutigen tag noch nie was "illegales" getan haben, also

- in der schule immer ohne spicken ausgekommen,
- nie  fremd gegangen,
- nie zu spät zur arbeit erschienen sind,
- ihre zigaretten stets im supermarkt kaufen,
- zu viel erhaltenes wechselgeld stets reklamieren,
- noch nie jemandem zuviel geld für eine ware abgenommen,
- noch nie etwas entwendet,
- bei bagatellunfällen jedes mal auf den halter gewartet,
- immer pünktlich ihre verbindlichkeiten beglichen,
- ihren/m nachbarn noch nie grund zur beschwerde gegeben,
- nie ihre frau und ihr kind geschlagen haben,
- immer die wahrheit gesagt haben, auch wenn es zum eigenen nachteil war,

kurz: wenn sie frei von sünde sind,
dann werfen sie den ersten stein.

ansonsten legen sie ihn bitte ganz schnell wieder auf den boden, sonst fällt er ihnen womöglich noch auf den fuss beim werfen. ;-)

oder sie bekommen die splitter ab. sie kennen sicher das sprichwort: wer im glasshaus sitzt...

in diesem sinne würde ich sie also bitten, dich in zukunft weiterer mutmassungen ob der legalität von vorhaben dritter zu enthalten.

vielen dank für ihre zeit und kooperationsbereitschaft,

murphy
Computer helfen uns bei der Lösung von Problemen, die wir ohne sie gar nicht hätten
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(8): Die 1957er Version von Walt Disneys "Old Yeller"?
27.05.2004, 11:49:39
wenn sie alle punkte verneinen, dann wundert mich ihr ruhiges gewissen dabei. denn sie setzen sich über meine bitte hinweg, sich nur dann zu brüskieren, wenn sie frei von sünde sind.

Denn das sind sie sicher nicht! Sie sind/haben (da sie ja alles verneint haben):

- in der schule ab und an gespickt,
- schonmal fremd gegangen,
- des öfteren zu spät zur arbeit erschienen,
- ihre zigaretten auf dem schwarzmarkt gekauft,
- zu viel erhaltenes wechselgeld nicht reklamier,
- schon mind. einmal jemandem zuviel geld für eine ware abgenommen,
- etwas entwendet,
- bei bagatellunfällen nicht auf den halter gewartet,
- mal verspätet oder gar nicht ihre verbindlichkeiten beglichen,
- ihren/m nachbarn schonmal grund zur beschwerde gegeben,
- ihre frau und ihr kind geschlagen,
- schonmal gelogen.

Es ist schon dumm, wenn man nicht genau liest. Ein Kreuz auch mit der Doppelten Verneinung.

Wie auch immer: wenn sie weiter nichts zum thema beizutragen haben, dann bitte ich sie hiermit nochmals, diesen thread an dieser stelle enden zu lassen.
sollten sie wirklich einen so ausgesprochenen sinn für den kampf gegen subjektives unrecht haben, dann schliessen sie sich einer gruppe an, die sich die freiwillige (selbst)kontrolle von irgendwas auf ihre fahnen geschrieben hat.

oder sie belagern mich weiterhin. aber dann bitte mit täglichen, beglaubigten kopien sämtlichen schriftverkehrs mit allen anderen, mit denen sie mich hier - mal wieder - voreilig in einen topf werfen.
da sie das nicht können, gehe ich mal davon aus, in zukunft ruhe vor ihren tiraden zu haben.

mfg

murphy
Computer helfen uns bei der Lösung von Problemen, die wir ohne sie gar nicht hätten
Diskussion beendet PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung