Kampfansage an Gericom
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Kampfansage an Gericom
24.05.2004, 20:24:30
Wie versproche berichte ich über mein Treffen mit meinem Anwalt..

ich hatte mein Notebook am 06.04.2004 reklamiert, seit dem warte ich. Trotz mehrmaligen Anrufen und sogar Beschwerde Fax an den Vorstand wimmelte man mich ständig ab.
Auf der Garantiekarte war eine Reparaturdauer von "in der Regel 8-10 Werktagen" angegeben.
Wir haben eine Frist gesetz zum liefern bis Fr, 28.05.2004 + eine Schadensersatzforderung von 400 Euro (wegen entgangenen Nutzen + Kosten wegen ausgeliehenen Notebook von einem Freund + allgemeine Telefonkosten etc.) +  Anwaltskosten.
Falls sie diesen Termin überschreiten trete ich von dem Kaufvertrag zurück(verlange den kompletten Kaufpreis) + Aufpreis für einen gleichwertigen Notebook (die anderen Notebooks sind ja bekanntlich teurer) + Schadensersatz 400 Euro + Anwaltskosten.

Auf der Garantiekarte steht zwar dass Schadensersatzforderungen nicht durchgesetz werden können aber diese "Vereinbarung" ist nichtig!!!
GARANTIEZEIT WIRD AUTOMATISCH UM DIE REPARATURDAUER VERLÄNGERT!!! Auch wenn da etwas anderes in der Garantiekarte steht. Das ist gesetzlich geregelt!!

Jetzt schauen wir mal was Gericom macht, wenn sie z.B. Ausergerichtlich sich einigen wollen mit mir ohne die Anwaltskosten zu übernehmen ist das auch kein Problem.

IN DEUTSCHLAND KANN MAN SICH VON DEM AMTSGERICHT EINEN BERATUNGSFREISCHEIN HOLEN (für Geringverdiener, z.B. Studenten, Schüler) -> ES KOMMEN SO ODER SO KEINE ANWALTSKOSTEN AUF MICH ZU !!!

LASST EUCH NICHT VERARSCHEN !! NUR MUT; DIE BAUEN NUR DRAUF DAS MAN KLEIN BEIGIBT.

Ich bin da ziemlich zuversichtlich. Wie gesagt, Bekannte haben durch einen Anwalt bei Gericom viel erreicht.

Ich werde euch berichten.



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