E-Bug erstattet bei Rückgabe nicht den vollen Kaufpreis !
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Re(2): E-Bug erstattet bei Rückgabe nicht den vollen Kaufpreis !
15.07.2004, 16:55:33
"Bei Norsk IT (die gehören mit zu dieser Firma) wird auch nicht der volle Kaufpreis erstattet. Sobald die Verpackung (ordnungsgemäß !!!) geöffnet wurde, heißt das Verpackung beschädigt und Ware genutzt. Das begründet dann bei der Firma die Teilgutschrift."

Mir liegt nichts ferner, als diese beiden Shops in Schutz zu nehmen, aber mal ganz allgemein zu dieser Problematik:

Was heisst: Verpackung ordnungsgemäss geöffnet?
Wenn ein Verkaufskarton folienverschweisst war, und man reisst diese Folie auf (zum Öffnen zwangsläufig) - tjaaaah: dann ist die Verpackung beschädigt im Sinne von nicht mehr als original(!)verpackte Neuware verkäuflich.
Es würde doch gar macher *zeter-mordio-kreisch* schreien, wenn seine bestellte Ware in einer offensichtlich bereits schonmal geöffneter Verpackung (und-ergo: nicht mehr "originalverpackt") geliefert würde.

Wie schon so oft angemerkt: das Rückgaberecht per FAG ist kein gesetzlich garantiertes Ottoversand-*try-before-buy*-Prinzip. Es soll eigentlich nur dem Fernabsatz-Kunden ermöglichen, online falsch oder irrtümlich bestellte Ware wieder zurückzugeben. Was sich bereits am ungeöffneten Verkaufskarton (Modellbezeichnung) feststellen lässt. Von AUSPACKEN UND ANTESTEN ist im FAG nirgendwo die Rede! In den AGB des Ottoversands steht das vielleicht so drin, nicht aber im Fernabsatzgesetz!

Ergo kann und darf ein Onlinehändler für den Wertverlust, dass retourgesandte und 1x ausgepackte Ware nicht mehr als originalverpackt verkäuflich ist, sich am Kunden schadlos halten. Es ist nicht nett von ihm - aber das darf er.
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Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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