Auskunftspflicht von Maklern bzw. was man bei einem Immobilienkauf alles beachten sollte?
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Re: Auskunftspflicht von Maklern bzw. was man bei einem Immobilienkauf alles beachten sollte?
30.06.2004, 17:29:34
verweigern kann er dir die auskunft vorab sicher...
vor allem um sicherzugehen, dass er mit dir zusammen das wohnobjekt mal ansieht, weil er dir im zuge dessen dann auch seine (allfällige) provision mitteilen kann |-D

ansonsten: guckst du maklerg und kschg, da stehts eigentlich ganz verständlich drin.

guckst du alles hier =>
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/


sonst beachten:
i würd mir das objekt der begierde jedenfalls von einem fachmann ansehn lassen. als laie übersiehst zu vieles bzw. denkst gar net dran.
ich bin gerade dabei wohnung zu kaufen, habe dann meinen onkel (is sachverständiger in solchen fragen B-)) gebeten, die wohnung mit mir anzusehn. der hat den makler so genervt mit fragen, bis der fast rot gesehn hat.
ich hätte dies jedoch fast alles nicht bedacht bzw. überhaupt net gewusst. und fachleute wissen da halt, worauf es ankommt.

weiters schaun, um wieviel allenfalls der voreigentümer die sache erworben hat: in meinem fall haben die jetzigen eigentümer das objekt vor 10 jahre um ca 40% unter dem jetzig von ihnen veranschlagen verkaufspreis erworben (preiserhöhung ist imo nicht gerechtfertigt, da alle maßgeblichen faktoren auf eine abwertung hinauslaufen); ich zahl denen sicher net soviel drauf und habe mit dem wissen ja auch keine schlechte verhandlungsbasis.

und dann peinlich genau drauf schaun, ob der makler sich an alles gehalten hat, sonst kannst ihn da mit der provision runterhaun !:-). i würd so nebenbei die provision jedenfalls auch verhandeln (2%, net mehr würd i ihm geben).

btw: hinter rücken vom makler abwickeln und um provision schmieren geht eher schwer. der ogh hat solchen klassischen fällen (zb ehefrau kauft "plötzlich" die wohnung) den riegel vorgeschoben und die leute dann doch zur zahlung der provision verdonnert (weil ja der makler hier "indirekt" das geschäft angebahnt hat).
jetzt hat es aber eine ganz neue entscheidung des lg ibk gegeben, wo sie in einem - meines wissens - ähnlichen fall dem makler die provision verweigert haben. leider habe ich diese noch nicht in meine finger bekommen und genau studieren können. werd i aber sobald als möglich no machen. dann heissts nur mehr :-P|-D

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