wie lange dauert es eigentlich das ein seriöser händler eine vorauszahlung zurücküberweist?
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Re(4): wie lange dauert es eigentlich das ein seriöser händler eine vorauszahlung zurücküberweist?
03.09.2004, 13:47:02
"Ich erkenne immer mehr eine fortschreitende Einspruchswilligkeit Deinerseits - ohne Beachtung des beeinspruchten Textes."

Da bin ich aber geplättet.

Chronologie des Threads:

1. Threaderöffner erbittet Auskunft, was als übliche Bearbeitungsfrist einer Kunden-Guthabensüberweisung anzusehen ist - unter der Annahme, es handelt sich beim Guthabensausschütter um eine "seriöse" Firma.

2. Deine Anmerkung, als Bearbeitungfrist bis zur Überweisung sei in kleineren/mittleren Betrieben 1 Woche bzw. 1 Monat gängig. Dies hast du in ziemlich neutraler, ungewerteter Form geäussert (... wo der Threaderöffner ausdrücklich gebeten hat, wie die Länge der Retourüberweisungsfrist einzuschätzen ist: üblich oder betont schleppend.)

3. Mein Einwand, 1 Monat empfände ich als deutlich zu lange, und in der Praxis darf man > 2 Wochen als gezielte Ausnutzung des Finanzierungsvorteils einer verzögerten Bearbeitung der Retourüberweisung betrachten. Sprich: bei 2 Wochen und länger wird vom Schuldner vorsätzlich gebummelt.

"Ich habe niemals auch nur angedeutet, dass solche Buchhaltungsengpässe jedweder Art die Pflicht zur Zahlung einschränken."

?-)
Bitteschön: Wo hätte ich dies behauptet oder dem widersprochen?
Ich hatte nur festgestellt, dass das als "Ausrede" nichts hergibt, auf die man - resp.: eine Firma - sich berufen können würde!

"In jedem Falle ist aber die Buchhaltung der ausführende, wenn nicht sogar meist der bestimmende Teil. "

Uh, es sprengt den Rahmen eines (oder: dieses) Threads, wenn ich dem "bestimmender Teil"-Teil widerspreche - und im Gegensatz zu meinem "Eröffnungs-VETO" noch nichtmal scherzhaft oder polemisch. Die Buchhaltung ist nicht verantwortlich für die Mittelaufbringung oder die Finanzierungspolitik einer Firma. WENN die Geschäftsführung keine Kohle ranschafft, bzw. die Kundenvorauskassen zur Finanzierung miteinplant, dann kann die Buchhaltung das Geld nicht herbeizaubern, bzw. entgegen dienstlichem Auftrag disponierte Guthabensüberweisungen vorziehen. Allenfalls kassiert sie dafür aber die unverdienten "Watsch'n" von den Kunden, da sie in der Tat ausführender Teil ist. Weisungsgebundener, ausführender Teil.
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Karl Toffel = nicht die Mamma! ;-)
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