Wie is das jetzt mit goldadler?
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Re(3): Re: Wie is das jetzt mit goldadler?
13.08.2001, 19:12:33
So,

schön langsam kann ich jetzt nachvollziehen, warum manchen im Forum die Goldi-Threads zum Hals raushängen. Nur gehts mir weniger um die Kunden-Erfahrungsberichte sondern diese Klugsch******-Kommentare a la "mit mir tät er das niiieeee machen können" und "na des schau i mir aber an, wenn er des bei mir vasucht" lassen mir die Kabel wachsen. >-(

Originalton Goldadler im aktuellen Thread:

- nach dem Motto "Sie bekommen von uns den kleinsten Preis
und erhalten das Service das gesetzlich zugesichert ist - nicht mehr und nicht weniger"

Wem hierbei nicht das Licht aufgeht ... der soll bei Goldadler kaufen oder über'n Onlinesversand in Ost-Tschibutti bestellen. Wenn er soo ein Sparefroh ist, dass er geizhals.at kennt, müsste er 2 + 2 zusammenzählen können und also wissen, was auf ihn zukommen könnte - und ob das die Dreizehnschillingsiebzig Preisvorteil rechtfertigt.

Mein aufrichtiges Beileid an alle, die ihr Geld zum Goldi tragen BEVOR sie dieses Forum entdecken (so war's z.B. bei mir). Wer hier allerdings ein paar Goldi-threads gelesen hat und DANN noch fragen muss ..... hm, bitte gehts beim Goldi einkaufen. Ihr scheint zu glauben, ihr wisst, was ihr tut.



"Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit. Bei ersterem ist das allerdings noch nicht schlüssig bewiesen."
- Albert Einstein

(jaja, die sig hat schon jemand hier in Verwendung. Aber schlechter formuliert ;-) )

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Re(4): Re: Wie is das jetzt mit goldadler?
14.08.2001, 07:24:09
ABGB
Wirkung
§ 932. (1) Ist der die Gewährleistung begründende Mangel von der
Art, daß er nicht behoben werden kann und daß er den ordentlichen
Gebrauch der Sache verhindert, so kann der Übernehmer die gänzliche
Aufhebung des Vertrages, wenn hingegen der Mangel den ordentlichen
Gebrauch nicht verhindert oder wenn er behoben werden kann, entweder
eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Verbesserung oder
den Nachtrag des Fehlenden fordern. In allen Fällen haftet der
Übergeber für den verschuldeten Schaden.
  (2) Eine unerhebliche Minderung des Wertes kommt nicht in Betracht.

Erlöschung des Rechtes der  Gewährleistung
  § 933. (1) Wer die  Gewährleistung  fordern will, muß sein Recht,
wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es
bewegliche Sachen betrifft, binnen sechs Monaten und, wenn es sich um
Viehmängel handelt, binnen sechs Wochen gerichtlich geltend machen,
sonst ist die Klage erloschen. Die Frist beginnt von dem Tage der
Ablieferung der Sache; für die  Gewährleistung  wegen solcher
Viehmängel, bezüglich deren eine Vermutungsfrist besteht, von dem
Tage, an dem diese endet; für die  Gewährleistung wegen eines von
einem Dritten auf die Sache erhobenen Anspruches aber von dem Tage,
an welchem dieser dem Erwerber bekannt wurde.
  (2) Die Geltendmachung durch Einrede bleibt dem Erwerber
vorbehalten, wenn er innerhalb der Frist dem Übergeber den Mangel
angezeigt hat.


D.h. eine Festplatte bzw. ein Speicherriegel kann reperiert (somit kann der Mangel behoben werden) werden - somit keine Wandlung - somit angemessen warten d.h. im Normalfall ist das ca. 2 - 4 Wochen!
<HTML>

Dilbert's Future Predicition 45:



In the future, it will be easy to find customers who are gullible enough to buy any product, no matter how worthless and stupid it is.



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Re: Wie is das jetzt mit goldadler?
Anonym
31.07.2001, 22:31:10
Beim Goldadler musst Du Dich nur auf die Füsse stellen. Ich habe es
schon an anderer Stelle geschrieben. Rein zufällig, da ich in der
Gegend zu tun hatte, kaufte ich gestern ein CD-ROM-Laufwerk.
Nachdem Einbau musste ich feststellen, daß es defekt war. Also ging
ich heute damit wieder in die Wiedner Hauptstrasse. Ich sollte
einen *TRÖT*schein ausfüllen. Auf meine Frage was dies solle,
die Antwort, es sei so üblich. Aber nicht bei mir, sagte ich, ich
will kein repariertes Laufwerk, ich will ein Neues umgetauscht. Das
geht nicht, man müsse erst überprüfen, ob nicht ein Verschulden
meinerseits vorliegt und dann gebe es keine Garantie. Ich nahm
einen der dubiosen *TRÖT*scheine und die Rechnung an mich und
sagte, daß käme jetzt der Firma teuer zu stehen. Ich übergebe den
Fall einen Rechtsanwalt der Schadensansprüche wegen
Verdienstentgang etc. stellen wird, mich kostet es keinen Groschen,
auch eine gerichtliche Auseinandersetzung habe ich nicht zu
fürchten, da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze. Warten sie
einen Moment. Die Verkäuferin verschwand in die hinteren Regionen,
kam nach kurzer Zeit zurück und händigte aus dem Regal ein Laufwerk
aus, mit dem Ersuchen, ich solle den *TRÖT*schein wieder
retourgeben, da ja der Fall für mich gegenstandslos sei.
Die Moral der Geschichte, auch der "GOLDENE GREIFVOGEL" ist zu
brechen, wenn man sich auf die Füsse stellt und mit Rechtsanwalt
und Gericht droht.!:-)
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