F: Sat-Empfang / Problem
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Re: F: Sat-Empfang / Problem
04.10.2004, 11:53:58
Es besteht in Österreich das Recht auf Informationsfreiheit, aber nicht auf Informationsvielfalt. Damit dieser Unfug hier endlich aufhört, hier ein paar passende Grundsatzerklärung aus Deutschland, welches aber wegen der vergleichbaren gesetzlichen Situation auch auf Österreich anwendbar ist:

"Besteht keine Gemeinschaftsversorgung durch Breitbandkabelanschluss oder Satellitenempfangsanlage, so hat der Mieter einen Anspruch auf Duldung der individuell installierten Parabolantenne durch den Vermieter.

(Anm.: Trifft nicht zu, weil es eine Versorgung mit ausgewählten Sat-Prg. per Gemeinschaftsversorgung gibt)

Ist ein Kabelanschluß gegeben oder ist die Wohnanlage mit einer Gemeinschaftsparabolantenne versorgt, besteht aber dennoch der Wunsch nach zusätzlichen Satellitenprogrammen, satellitengestützter neuer Multimedia- und Internetdiensten, so ist zwischen dem Eigentümerinteresse des Vermieters und dem Kommunikations- und Informationsinteresse des Mieters abzuwägen. Als besondere Informationsinteressen mit Vorrang der Mieter- vor den Vermieterinteressen werden anerkannt, dass Ausländer Programme aus ihrer Heimat empfangen wollen und ganz allgemein dass berufliche oder andere rechtlich schützenswerte Ziele verfolgt werden, die sich vom typischen Durchschnittsfall unterscheiden (Journalisten, Hobby-DXer etc.). Auch das schützenswerte Interesse eines Mieters an digitalen Programmdiensten, interaktiver Kommunikation außerhalb des reinen Rundfunks, wird darunter fallen können."

(Anm.: Ohne gewichtige Gründe wirst Du die Verfügungsgewalt des Eigentümers über sein Eigentum also nicht aushebeln können. Und von solchen war sebst ansatzweise im ursprünglichen Beitrag nichts zu lesen.)

NAchzulesen auf:
http://www2.digitalfernsehen.de/Home/13000/1040244689

Das einzige aktuelle Argument FÜR eine individuelle Sat-Anlage besteht in der Einschränkung des ffreien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der durch den Nichtempfang der Shopping-Kanäle, die üblicherweise nicht in Gemeinschaftsanlagen eingespeist werden, gegeben sein könnte. Soweit mir bekannt, ist dieser Denkansatz aber noch nicht in die nationale Rechtssprechung eingeflossen. Und bis die Sache am Europäischen gerichtshof durchjudiziert ist, ist der Mietvertrag vermutlich schon längst abgelaufen.

Und da es sich bei AVS auch nicht um einen ausländischen Mitbürger handeln dürfte, kann auch dieses (deutsche) Urteil nicht angewandt werden:

"Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muss eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden."

Dazu auch:
http://www.ra-kassing.de/miete/parabol/paragem.htm
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=1216
http://www.satbase.de/catalog/news_manager.php/news_id/30

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