Links auf andere Webseiten
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Re(23): Links auf andere Webseiten
03.11.2004, 00:11:48
"Der BGH geht in einem Urteil vom 17.7.2003 (I ZR 259/00) zu Recht von der grundsätzlichen Zulässigkeit von "Deep-Links" aus. Eine solche Form der Verlinkung gehört zur Funktionskultur des Internet. Derjenige, der Internet - Seiten präsentiert, äußert sich in der Öffentlichkeit und für die Allgemeinheit. Er muss deshalb gewisse Einschränkungen dulden. Andere können im Regelfall davon ausgehen, dass der Betreffende mit einer Deep - Link - Verlinkung auf seine Seiten einverstanden ist (so auch LG Berlin, Urteil vom 1.10.2002 - 16 O 531/02). Ohne die Möglichkeit einer "Deep-Link" - Verlinkung wäre die Informationsfülle nach Ansicht des BGH kaum oder nicht mehr zu bewältigen. Offen ließ das Gericht die Frage, wie es rechtlich anzusehen ist, wenn sich auf der verlinkten Seite ein ausdrücklicher Hinweis befindet, dass kein Einverständnis mit der Platzierung eines "Deep-Links" auf diese Seite besteht. Weiter wurde die Rechtslage bei entgeltlichen Diensten unter Umgehung von Schutzmechanismen ausgeklammert."

Da gehen wir aber von einer einfachen Seite und keiner Datenbank (siehe das "Gelbe-Seiten" Urteil) aus...

ABER:

"Wenn ein mehr oder minder versteckter Hinweis auf der gelinkten Website nicht ausreichend ist, um die im Internet allgegenwärtige Fiktion der vermuteten Zustimmung zu beseitigen, muss man davon ausgehen, dass dazu eine ausdrückliche Aufforderung notwendig ist. Wird der Link dann nicht entfernt, hat der Inhaber der gelinkten Site allerdings die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz zu stellen"

Und "neuere" Judikatur gibts meines Wissens dazu noch nicht...

Ich weiß aber aus "zuverlässiger" Quelle, daß das gerade jemand im größeren Stil probiert...da gehts aber in erster Linie um einen Markenstreit...


An die dumme Stirne gehört als Argument von Rechts wegen die geballte Faust.



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