Service ist mies, rechtswidrig?!?
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Service ist mies, rechtswidrig?!?
06.12.2004, 23:22:41
Poste Komentarlos, kann sich ja jeder selbst ne Meinung bilden:

08.09.2004: Grafikkarte bei Jes-computer.de bestellt

15.09.2004: Versandbenachrichtigung

20.09.2004: Graka erhalten

10.10.2004: Graka defekt, nach 14 Tagen Fehlersuche definitiv!

28.10.2004: Bei Bekanntem in Rechner getestet, gleiches Ergebnis

07.11.2004: RMA-Antrag gestellt, Karte in der folgenden Woche eingeschickt

26.11.2004, JES:
wir haben Ihre Rücksendung sorgfältig bearbeitet. Ihre Reklamation wurde zur Überprüfung an den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten weiterleitet. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies ca. 4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.

27.11.2004, ICH:
Ich bitte um einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen sowie um schnellstmögliche Garantieabwicklung in Form eines Austauschs oder falls die Karte nicht lagernd ist, um Wertgutschrift in Verbindung mit einem Angebot einer gleichwertigen Karte

01.12.2004, JES:
Ihre Karte ist zu unserem Lieferanten eingeschickt. Da sie über die 14 Tage Widerrufsfrist raus waren, können wir ihnen auf keinen Fall eine Gutschrift erstellen.

02.12.2004, ICH:
Ich möchte keinen Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz ausüben!!! Ich erhebe hiermit Anspruch auf Gewährleistung binnen der ersten 6 Monate nach dem Kauf gemäß BGB! Als Händler sind sie seit 01.01.2002 dazu verpflichtet, mir unabhängig von der Garantie des Herstellers, eine 24-monatige Gewährleistung einzuräumen. Während der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht bei Ihnen.  Hierbei steht Ihnen das Recht zu, mir binnen einer angemessenen Frist ein Ersatzgerät oder eine Reparatur anzubieten. Es ist nicht legitim, ihre Garantieansprüche beim Hersteller auf mich, den Käufer abzuwälzen.
Falls es ihnen nicht möglich ist, mir binnen einer Woche (Stichtag: Freitag 10.12.2004) ein Ersatzgerät zu liefern, mache ich nach BGB mein Recht geltend, vom Kaufvertrag zurückzutreten und verlange die umgehende Rückbuchung des gesamten Kaufbetrages. Sollten sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor. Die Rechtsverfolgungskosten werde ich selbstverständlich als Verzugsschaden geltend machen.

03.12.2004, JES:
Sie haben lediglich eine Widerrufsfrist innerhalb der ersten 14 Tage, wenn die Ware Original verpackt und unbenutzt ist. Die Karte wurde eingeschickt, alles weitere liegt auserhalb meiner Kompetenz und wird nach Vorgaben abgearbeitet.

03.12.2004, ICH:
Das Widerrufsrecht gilt nur für fehlerfreie Produkte! Da die Karte jedoch *defekt* ist, verlange ich eine *Gewährleistung* und da Sie mir weder Reparatur noch Ersatz angeboten haben, verweise ich diesbezüglich auf meine vorangegangene Email. Da ich bereits meine Erfahrungen mit Online-Händlern gesammelt habe, möchte ich um Verständnis bitten, dass ich nicht mehr lange zögere, einen Mahnbescheid zu beantragen und einen Anwalt einzuschalten. Ihr Recht ist Ihnen ja sicherlich bekannt... Sollten Sie tatsächlich inkompetent sein (Zitat ihrer Mail vom 03.12.2004 08:34 MEZ), leiten Sie diese Mail doch bitte an denjenigen weiter, der Sie eingestellt hat!!!

06.12.2004, JES:
Ihre VGA ist am 01.12. eingesandt worden und auf diese müssen sie nun leider warten. Eine andere Vorgehensweise ist nach dieser Zeit nicht möglich.

Und am 10. werde ich meinen Anwalt einschalten, es sei denn Sie, Herr Ehmann, können bis dahin Ihre Mitarbeiter über geltendes Verbraucherrecht aufklären...

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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.  Re: Service ist mies, rechtswidrig?!?  (mko am 07.12.2004, 00:18:25)
 

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