[BEWERTUNG] Trend4Pc
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unseriöser Händler
13.01.2008, 11:37:51
Wer lesen kann, sollte sich einmal die AGB durchlesen (was ich leider vor dem Kauf auch nicht getan habe). Dort gibts es eine Klausel über
"Besondere Gewährleistung bei Kauf von übertakteter (pretested) Hardware". Darin heisst es (auszugsweise):
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Bei pretested CPUs (übertaktete CPUs) oder anderer pretested Hardware (RAM usw.) sind die Gewährleistungsbedingungen nach § 5 nicht anwendbar...Bei Pretested Hardware beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, des weiteren ist diese Hardware als "gebraucht" im Sinne des Gesetzes zu verstehen.
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Was wohl geradezu lächerlich ist, dass Trend4PC bei einer solchen völlig rechtswidrigen Klausel auch noch auf das "Gesetzt" verweisst.
Hätte irgendjemand bei Trend4PC das "Gesetzt" gelesen oder dem Sinn nach verstanden, gäbe es diese AGB nicht.

Selbstredend, dass Trend4PC bei ihren rechtswidrigrn AGB zum Schluss noch eine Unwirksamkeitsklauses, quasi als Freibrief für den zuvor geschriebenen Unsinn, anführt:
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Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.
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Liebe Leute von Tren4PC, ich hoffe nicht alle Konsumenten sind so blöd
wie ich und kaufen bei einem möchtegern Händler mit solchen AGB!!!

Finger weg von diesem Laden
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