ich such ne Händler der mir Versandkosten rückerstattet
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Re(5): ich such ne Händler der mir Versandkosten rückerstattet
12.02.2005, 21:59:29
Lieber Onkel Harry (;)),

wollen wir die Frage

was fragst du MICH wie das gehen soll-bitte frag das CWSOFT und pc cooling denn bei denen haut das hin


ein für allemal (zumindest bis zur nächsten Änderung des KSchG) klären. Vielleicht ist das vielen nicht klar, sicher werde ich mich jetzt unbeliebt machen, aber wir waren schon immer sehr transparent in unserem Handeln:

Es ist nicht Menschenfreundlichkeit, die uns und PC Cooling Versandkosten in Gewährleistungsfällen ersetzen lässt. (Oops, ist jetzt eine Illusion zerplatzt?) Es ist schlicht uns einfach die gesetzliche Verpflichtung, die wir vielleicht ernster als andere nehmen. Denn "ausgehen" tut sich das bei Massenware schon lange nicht mehr. Weder bei uns noch anderswo - es sei denn ich beschei.se den Kunden (was wir eben nicht tun und wollen).

Das geht sich aus, bei Qualitätsware (die kaum Ausfälle aufweist), das geht sich noch aus bei einigen Nischenprodukten. Der Rest ist Verlust, von dem keiner leben kann - deshalb gibt es eben bereits einige Händler in Ö und D, die sich XXXX-Mist und XXX-Mainboards erst gar nicht antun. 14 Stück verkaufen müssen, um den einen Ausfall des einen Teils überhaupt egalisieren zu können (dann ist noch kein Cent verdient), ist ja auch zu dämlich.

Du und alle anderen, die wenigstens mal EINEN  Blick in unseren Webshop tun, finden die Seite http://cwsoft.at/?seite=/seiten/webshop.php&0id=206  als allererste. Wer jetzt zu faul ist, das, was wir dort für Euch und zu Eurem Schutz zusammengetragen haben, wenigstens einmal zu lesen, dem kann nicht geholfen werden. Wer aber mal an der richtigen Stelle klickt, kommt direkt zum Gewährleistungsänderungsgesetz und finden dort auf Seite 3 betreffend Gewährleistungsreparaturen/Austausch:

...c) wird nach dem Abs. 2 folgender Absatz (ins KSchG) angefügt:
„(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.“


Ich denke, das klärt einiges, oder? ;) So, wir sagen (schreiben) das unseren Kunden laut und deutlich in den Webshop (wie auch die Bestimmungen des Fernabsatzes etc. etc.), und wir halten uns selbstverständlich daran - wenn der Kunde ... (siehe weiter oben).

So, nachdem ich mich jetzt eben selbst vom strahlenden Ritter zum dummen, aber wenigstens gesetzestreuen Unternehmer degradiert habe, hau ich auch für heute den Hut drauf. ;)

Gute Nacht, mein Lieber. :) Und denk mal wieder an uns. ..
  
Euer CWsoft-Team
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Re(7): ich such ne Händler der mir Versandkosten rückerstattet
13.02.2005, 09:04:24
demnach hätte ich ja die Möglichkeit diese Rückerstattung bei nem Händler
EINZUFORDERN

Ja, grundsätzlich schon. Wobei mir die Ausdrucksweise nach heutigen Umgangsformen zwar leider bekannt ist, aber trotzdem missfällt. Denn du könntest auch freundlich oder zumindest höflich nachfragen. Du kannst natürlich auch zur Klage schreiten.

Ich möchte aber zu bedenken geben, dass noch jeder Gesetzestext vor Gericht auf verschiedenste Weise ausgelegt werden konnte. Ich kenne weiters keine Rechtsschutz-Versicherung, die es auch nur erwägen würde, sich auf Verfahren über 4,50 bei einem Risiko von mehreren hundert Euro einzulassen.

Zu AGB wurde auch in diesem Forum (und auch von uns) schon mehrfach kundgetan, dass diese niemals geltendes Recht overrulen (können). AGB sind auch selten an Konsumenten gerichtet, sondern meist an Wiederverkäufer (und daher eben notwendig). Es ist daher natürlich rechtens, in den AGB die Kostenabweisung festzuschreiben. Für Unternehmenskunden sind diese Bestimmungen auch gültig, soweit sie niicht dem ABGB widerspricht. Für Konsumenten nach dem KSchG hingegen gilt vorrangig eben dieses zu ihrem Schutz bestimmte Gesetz.

Anders ausgedrückt: Wir als Wiederverkäufer bekommen in Fällen von Gewährleistungsrücksendung selbstverständlich weder Arbeitskosten noch Porti von irgendwem ersetzt. Wir bekommen für den Fall, dass ein ein als defekt reklamiertes Produkt sich beim Distri/Hersteller als funktionsfähig erweist, nicht eine Techniker-Viertelstunde, sondern einen Rüffel plus zwischen 100 und 300 Euro verrechnet. Was eben Technikerzeit für alle Tests plus Handling plus Rückversand ausmachen. U.s.w.
  
Euer CWsoft-Team
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