Neue Felgen ohne ABE
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Re: Neue Felgen ohne ABE
23.03.2005, 05:26:37
Jede Änderung (mit einigen Ausnahmen), die an einem Fahrzeug durchgeführt wird, ist der zuständigen Landesregierung anzuzeigen.
Dazu wird einiges benötigt:
Bestätigung das die Felge Teil(typen)genehmigt ist durch:
Freigabe des Fahrzeugherstellers oder
Ziviltechnikergutachten oder
Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technische Dienste, TÜV DEKRA...)

Die Räder müssen eine ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen.
Die verwendeten Reifen müssen über eine Bauartgenehmigung verfügen (E-Prüfzeichen).
Die Tragfähigkeit sowie die Geschwindigkeitskategorie muß mindestens der Serienbereifung entsprechen.
Bei Spurweitenänderung von mehr als +2% ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fahrzeughersteller notwendig -  Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit.
Bei einer Differenz des Abrollumfangs von mehr als –2,5% bis +1,5% ist der Nachweis einer Tachoangleichung zu erbringen.
Falls die Felgenbreite außerhalb der für die jeweilige Reifengröße vorgegebenen Dimension liegt, ist eine Freigabe des Reifenherstellers notwendig.

Dann gehts zur Landeskraftfahrzeug-Prüfstelle(in Wien die MA46 )
Die sollten folgendes prüfen:
Anbau der Räder (Radanschluß, Radbefestigung).
Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (statische und dynamische Prüfung).
Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit, Felgenzuordnung und Luftdruck unter Berücksichtigung des Radsturzwinkels bei der zulässigen Achslast.
Die Tragfähigkeit von Rädern und Reifen unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten.
Die Einhaltung der Auflagen im Festigkeitsgutachten.
Die Verwendbarkeit von Schneeketten.
Die Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Rad/Reifen-kombination muß im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein).
Die Auswirkung von Änderung des Lenkrollhalbmessers (Prüfung des Brems- und Lenkverhaltens).
Die thermischen Belastbarkeit der Bremsanlage.
Das Bremsverhaltens.
Fahrerprobung über eine angemessene Fahrstrecke.
Fahrerprobung des umgerüsteten Fahrzeuges im Vergleich zum Serienfahrzeug.


Kann z.B. in Wien manchmal sehr mühselig werden:-(

Slick



VORSICHT Verwechslungsgefahr !!!
VOR  dem Betätigen von Gas/Bremse -   immer in der Betriebsanleitung nachsehen.


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