Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen (13 Beiträge, 1284 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen
31.05.2005, 21:37:47
Hallo Leute,

vielleicht ist ja der eine od. andere Exekutivbeamte unter Euch bzw. jemand der Erfahrung hat mit Anonymverfügungen (es könnte ja sein dass einige der Autofreaks in diesem Forum ja vielleicht eventueller Weise schon mal geradart wurden - kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen ;-) aber der eine oder andere ..... nun ja:

Ich wurde geradarpistolt - soweit nichts ungewöhliches nur der Vorgang war diesmal etwas anderes:
ich kam im Orstgebiet um eine Kurve und erblickte ein Gendamerieauto mit zwei Exekutivbeamten als Insassen. Beide saßen im Auto und erweckten nicht den Anschein dass Sie mich ins Visier genommen hatten. Ich fuhr vorbei und bekam zu meiner Überraschung 5 Tage später eine Anonymverfügung.

Ein Exekutivbeamter erteilte mir vor Jahren die Auskunft, dass wenn man geradarpistolt wird man sofort an Ort und Stelle angehalten werden muss (ist mir das eine oder andere mal schon passiert und wurde immer so durchgeführt), denn die Messung muss auf Verlangen hergezeigt werden. Kann einem die Messung nicht mehr gezeigt werden so hätten die Beamten einen sogenannten "Beweisnotstand" und müßten einem ungestraft von Tannen ziehen lassen. Ausserdem dürfte sich nichts (auch keine Windschutzscheibe) zwischen Radarpistole und Auto befinden. Messungen dürften auch nicht an Fahrzeugen die sich in einer Kurve befinden durchgeführt werden da dies zu falschen Ergebnissen führe.

Nun meine Fragen:
Sind diese Bestimmungen noch immer aufrecht u. richtig u. hätte ich eine Chance wenn ich die Anonymverfügung beeinspruchen würde?
    
Ciao

Hatemalfatalerror
31.05.2005, 22:57 Uhr - Editiert von Hatemalfatalerror, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen
31.05.2005, 23:31:16
high

kurze antwort

>Ein Exekutivbeamter erteilte mir vor Jahren die Auskunft, dass wenn man geradarpistolt wird >man sofort an Ort und Stelle angehalten werden muss (ist mir das eine oder andere mal >schon passiert und wurde immer so durchgeführt), denn die Messung muss auf Verlangen >hergezeigt werden. Kann einem die Messung nicht mehr gezeigt werden so hätten die >Beamten einen sogenannten "Beweisnotstand" und müßten einem ungestraft von Tannen >ziehen lassen.

anhalten ist nicht muss


>Ausserdem dürfte sich nichts (auch keine Windschutzscheibe) zwischen Radarpistole
> und Auto befinden.

war einmal in grauer vorzeit. windschutzscheibe ist kein hindernis mehr

>Messungen dürften auch nicht an Fahrzeugen die sich in einer Kurve befinden
>durchgeführt werden da dies zu falschen Ergebnissen führe.

nicht dürfen nicht, sondern sollen nicht. grund dafür ist, je mehr die messung vom "ideallen" winkel (frontale messung) abweicht, desto geringer ist die angezeigte geschwindigkeit. das heisst schlicht ausgedrückt je enger die kurve, desto weniger wird angezeit.

das man eine anonymverfügung nicht beeinspruchen kann, wurde ja schon geschrieben.
einzige möglichkeit ist es nicht einzuzahlen und das ordentliche verfahren (lenkerauskunft etc) abzuwarten, dann kannst du auch einen einspruch machen.
das risiko, dass es dann teurer kommt bleibt allerdings.

ciao traveler

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung