Verkehrsunfall mit Einkaufswagen
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Re(2): Verkehrsunfall mit Einkaufswagen
10.06.2005, 21:27:43
Ich habe Dir mal das Problem mit den Parkgaragen herausgesucht:

Der UVS prüfte, ob es sich bei einer Örtlichkeit - Parkgarage, Parkdeck, 1. UG eines Einkaufszentrums – um eine Straße im Sinne der StVO handelt und kam zu folgendem Ergebnis:

"Gemäß § 1 Abs. 1 StVO gilt dieses Bundesgesetz für Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Straßen mit öffentlichem Verkehr sind solche, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

Parkgaragen sind jedoch auf Grund der bau- und gewerberechtlichen Widmung nicht als Straßen mit öffentlichem Verkehr anzusehen; Weiters handelt es sich bei ihnen nicht um eine Landfläche im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 StVO bzw. nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche (gemäß § 2 Abs. 1 Wr. Garagengesetz LGBl. Nr. 22/1957 in der geltenden Fassung wird unter dem Einstellen von Kraftfahrzeugen im Sinne dieses Gesetzes jedes Abstellen betriebsbereiter Kraftfahrzeuge auf anderen als öffentlichen Verkehrsflächen über die zum Aus- und Einsteigen oder zum Be- und Entladen erforderliche Zeit hinaus verstanden).

Da somit auch die gegenständliche Parkgarage nicht als Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 1 StVO zu qualifizieren ist, spielt die Frage des öffentlichen oder nicht öffentlichen Verkehrs hier keine Rolle."


Ich hoffe, geholfen zu haben :-)
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