P2P-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich
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Re(2): P2P-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich
27.06.2005, 23:02:42
Da haben die Redakteure von golem.de anscheinend nicht genau recherchiert und nur die halbe Wahrheit veröffentlicht.

Die Leute bei heise.de waren da etwas genauer:

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Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, könnten auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden. Demnach könnten Grokster und StreamCast Networks verklagt werden, wenn die Software von Nutzern für das unerlaubte Tauschen von Musikstücken und Filmen genutzt wird. Filesharing-Dienste sollen keinen Blanco-Scheck für unrechtmäßiges Verhalten bekommen.
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Mit der am heutigen Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Supreme Court nun nicht entschieden, dass Tauschbörsensoftware grundsätzlich illegal sei. Vielmehr schloss er sich insoweit der Argumentation der Unterhaltungsindustrie an, dass er bei Grokster und Streamcast Anzeichen dafür sah, die Software sei explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden. Und wenn dies so sei, dann könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.
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quelle: heise.de

Das ändert die Sache natürlich ein wenig. Trotzdem wirds imho jetzt wahrscheinlich eine Klageflut gegen viele Tauschbörsen geben.
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