Frage zu Elektroinstallationen?!?!
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Frage zu Elektroinstallationen?!?!
05.07.2005, 01:08:03
Was darf es in einer Mietwohnung geben, bzw. was muss an Elektroinstallationen vorhanden sein?

Ich habe folgendes Problem in meiner neuen Mietwohnung:

es fehlen die Schukosteckdosen im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Badezimmer...

in meiner Wohnung gibt es nur 2 Schukosteckdosen, eine ist in der Küche (dort hängt aber schon der Kühlschrank und ein Vaillant Durchlauferhitzer drauf, laut Elektriker sollte ich in der Küche auch nicht mehr anschliessen, da die Kabel recht dünn sind) und eine vorm Bad am Gang...

zum Verteilerkasten:  ein FI und 3 Sicherungsschalter

der FI ist auch zu tauschen, da zu alt ---> Norm 3mA?
1 Sicherungsschalter für die Therme  
1 Sicherungsschalter für die restliche Wohung
1 S.S. ist frei...

DAS kanns ja wohl nicht sein!!! Auf meine Frage zu den Schukodosen erhielt ich die Antwort: Wohnung ist ja schon alt und die Kable unter Putz gelegt... kein Erdungsanschluss, nix Schuko, muss man stemmen...

Da mir das nun aber zu weit geht und mir meine Sicherheit am Herzen liegt, meine Frage an Euch:

Was kann ich tun?!? Ist oder kennt eine(r) von Euch einen guten Elektriker, der sich das einmal anschauen könnte, oder hats eh keinen Sinn?!!

Der Vermieter sollte doch für die Elektroinstallationen zuständig sein!

Bitte zu Hülf!! ;-)



Greif an Nakerten in Sack...

Rechtschreibfehler sind von mir beabsichtigt und dienen als Test für den Leser ;-)

Man who drowns cat, has to pay for wet pussy >:-D

Ein feiger *PIEP* lässt keinen mutigen Furz


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Re: Frage zu Elektroinstallationen?!?!
06.07.2005, 17:34:14
Oiso:

1. FI: 30mA ist Norm
2. Der Vermieter ist nur bedingt für deine elektrik verantwortlich.
3. daß du keine Änderungen vornehmen darfst, ist ein üblicher textbaustein eines Mietvertrages

Aber:
4. Erdung ist gängiger Standard. Wenn die Whg als "generalsaniert" oder "toprenoviert" inseriert wurde, ist das "eine Linke" (ich will das böse "B"-Wort nicht benutzen)
5. wenn du wirklich 3polige Stecker hast, wo die Erdung nicht angeschlossen ist (weil einfach keine da ist), dann ist das ärgerer Pfusch. IMHO illegal.

Was kannst machen:
6. selbst erneuern. Die Zustimmung dazu kann dir der Vermieter nicht verweigern, da es eine notwendige und sinnvolle Verbesserung darstellt.

7. Daß die Installationen ins auseigentum übergehen, stimmt. Aber du kannst beim Auszug Investitionsablöse verlangen. Aber dafür brauchst du Rechnungen, Privathacke mit Freunden zählt da nix.

8. Wenn die E-Insallationen nicht zeitgemäß sind (und keine Erdung ist nicht zeitgemäß) kann das einen Grund für Mietherabsetzung darstellen. Dafür müßte man aber wissen, nach welchem Standard und zu welcher Miete dir die Whg vermietet wurde. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Schlichtungsstelle (gratis) oder der Mieterbund (gratis für Mitglieder)

mfg
AVS

CAUTION: my posting + sarcasm - emoticons =  use brain to understand!
                                                  

             mein Beze                                                                                ihr Beze
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