geltendes Recht nur gegen Aufpreis
Geizhals » Forum » Händler-Bewertungen (Kommentare) » geltendes Recht nur gegen Aufpreis (1 Beitrag, 8 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
geltendes Recht nur gegen Aufpreis
14.08.2005, 13:28:29
Comtech.de verlangt eine Pauschale von bis zu 50 €, zur Druchführung der gesetzlich vorgeschriebenen und unabdingbaren Nacherfüllung. Auch auf die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften wird aus Kostengründen verzichtet. (z.B die Versankostenregelung)

Ein klassisches Beispiel für ein Schnäppchen, dass meistens hinterher und oft auch vorher  keins ist.

::::::Antwort bezüglich plonk:::::::::::::::
Ich wollte nur warnen, nicht unterstellen. btw: sind nicht alle Einträge hier Unterstellungen?? Ich hab noch nichts gesehen, was bewiesen war. Das comtech in meinem Fall eindeutig rechtswidrig handelt ist auch nur BEWEISBAR. Ich kann aber gerne näher ausführen, was ich mit der Unterstellung in Klammern meinte:
Ich habe eine Tastatur gekauft (34 €) die nach einem Monat kaputt gegangen ist. Comtech hat sie ausgetauscht, weigert sich aber das Porto zu erstatten. Das sie dazu verpflichtet sind, kann jeder der lesen kann aus § 439 II BGB entnehmen. Von der Hotline wurde ich informiert, dass ich mich an die Geschäftsleitung wenden muss, wenn ich tatsächlich zu den Kunden gehöre, die ihre Rechte einfordern wollen. Die Geschäftsleitung hat mein Schreiben anscheinend direkt in Ablage P geschmissen. Hab jedenfalls schon 1 Monat nichts gehört.

Ich hoffe der Sachverhalt ist jetzt ausreichend blumig geschildert um nicht mehr gelöscht zu werden.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung