Bitte helft mir !!!!!!!!!!
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Re: Bitte helft mir !!!!!!!!!!
18.08.2005, 09:56:49
kleiner auszug:


Mit 21. Juli 2005 treten die Detailregelungen des neuen Vormerksystems in Kraft.
Diese Info erklärt, welche Folgen die einzelnen Delikte nach sich ziehen, vor allem, welches Delikt für die Festlegung der entsprechenden Maßnahme maßgeblich ist. Auch eine ungefähre Schätzung der Kosten ist bereits möglich.

Wer nach dem neuen Vormerksystem zwei Vormerkungen „gesammelt“ hat, muss innerhalb der angeordneten Frist eine der gesetzlich festgelegten Maßnahmen absolvieren, sonst muss der Führerschein sofort abgegeben werden. Die nachfolgende Tabelle illustriert die durch die entsprechenden Verordnungen vorgenommene Zuordnung der Maßnahmen zu den einzelnen Delikten.

In der ersten Spalte findet sich der Hinweis auf die entsprechende Erwähnung in § 30a des Führerscheingesetzes. Es ist immer von 13 Delikten die Rede. Da aber unter der dortigen Ziffer 12 zwei Tatbestände genannt sind, handelt es sich in Wahrheit um 14 verschiedene Übertretungen.

In der zweiten Spalte wurde die Tathandlung umschrieben, so wie sie im Wesentlichen im Spruch des Straferkenntnisses stehen muss. Diese Tabelle ergänzt im übrigen das PDF Dokument, mit dem die einzelnen Vormerkdelikte von reinen Straftatbeständen bzw. Entziehungsdelikten abgegrenzt werden.

Die dritte Spalte dient der Auswahl der richtigen Maßnahme: Da grundätzlich erst nach der zweiten Übertretung eine Maßnahmen angeordnet wird, muss aus den beiden für die jeweilige Übertretung in Frage kommenden Maßnahmen eine bestimmt werden, die zu absolvieren ist. Die Delikte wurden daher vom Verkehrsministerium nach ihrer Schwere geordnet und mit Kennzahlen versehen. Die niedrigere Zahl „sticht“ die höhere. Also wird etwa nacheinander erfolgtem Drängeln und einem Verstoß gegen die Ladungssicherungspflicht das Drängeln „stechen“ und daher ist hier eine Nachschulung zu erwarten. Das gleiche gilt, wenn zwei Übertretungen zugleich begangen werden.

Kommt es aber zu zwei Delikten mit der gleichen Zahl (zB Fußgängergefährdung und Überfahren einer gesperrten Eisenbahnkreuzung, dann ist das zeitlich spätere Delikt Ausschlag gebend.

Die vierte Spalte gibt Auskunft über die zu verhängende Maßnahme: Bei einigen Delikten gibt es Abstufungen, je nachdem ob etwa der Lenker die Straßenverhältnisse falsch eingeschätzt hat oder durch den schlechten technischen Zustand des Fahrzeuges die Verkehrssicherheit besonders gefährdet hat.

1. Nachschulung durch Psychologen:
Insgesamt 6 Stunden Gruppengespräch (auf mind. 2 Termine verteilt) zur Aufarbeitung eines auffälligen Verkehrsverhaltens.
(Details: FSG-NV idFd 2. Nov)
Kosten*: ca € 200,--

2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule:
Zwei zusammenhängende Fahrstunden auf öffentlichen Straßen, im Zuge derer besonders auf die begangene Übertretung einzugehen ist.
(Details: § 13b FSG-DV)
Kosten*: ca € 100,--

3. Fahrsicherheitskurs in einem Fahrsicherheitszentrum:
Sechsstündiges Sicherheitsprogramm zur Verbesserung des Gefahrenbewusstseins durch Erfahren kritischer Verkehrssitationen, unter Einbeziehung der besonderen Pflichten zur Sicherung von Fahrzeuginsassen und vor allem Kindern.
(Details: § 13a FSG-DV idFd 2. Nov)
Kosten*: ab etwa € 100 ,--

4. Ladungssicherungskurs:
Kurs zur Vermittlung der Kenntnisse zu Ladungssicherung bei Lkw und Umgang mit gefährlichen Gütern.
(Details: § 13e FSG-DV idFd 2. Nov)
Kosten*: bis ca € 250,--

* Die Kostenschätzungen sind unverbindlich, da im Gesetz keine Festlegung getroffen wurde. Abweichungen daher vorbehalten

Ziffer in § 30a FSG
Delikt

Wertig-keit
Maßnahme

1
Verstoß gegen Alkohollimit von 0,5 Promille bei Führerscheinklassen A, B, C1, F (Pkw, Motorrad, Traktor, Wohnmobil, Lkw bis 7,5 t, etc.
1
Nachschulung
2
Verstoß gegen Alkohollimit von 0,1 Promille bei Führerscheinklasse C (Lkw ab 7,5 t)
1
Nachschulung
3
Verstoß gegen Alkohollimit von 0,1 Promille bei Führerscheinklasse D (Autobus)
1
Nachschulung
4
Fußgänger, die einen Schutzweg vorschriftsgemäß benützt haben, gefährdet

2
Perfektionsfahrt

Wenn aber mangelnde Fahrzeugbeherrschung: Fahrsicherheitstraining
5
Zu geringer Sicherheitsabstand (nämlich 0,2 bis 0,4 Sekunden) / Drängeln
1 Nachschulung
6 Stopptafel missachtet und andere zum plötzlichen Abbremsen oder Auslenken genötigt (Vorrang genommen)
2
Perfektionsfahrt

Wenn aber mangelnde Fahrzeugbeherrschung: Fahrsicherheitstraining
7
Rote Ampel missachtet und andere zum plötzlichen Abbremsen oder Auslenken genötigt (Vorrang genommen)
2
Perfektionsfahrt

Wenn aber mangelnde Fahrzeugbeherrschung: Fahrsicherheitstraining
8
ein Einsatzfahrzeug oder ein Fahrzeug des Straßendienstes durch Befahren des Pannenstreifens (mit mehrspurigem Fahrzeug) am Weiterfahren gehindert
4
Nachschulung
9
Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnels
3
Ladungssicherungskurs
10
Missachtung der Tunnelverordnung
3
Ladungssicherungskurs
11
Überfahren einer durch rotes Licht oder geschlossenen Schranken gesperrten Eisenbahnkreuzung
2
Perfektionsfahrt
12
mangelhafte Beladung
3
Ladungssicherungskurs
12
Ein Fahrzeug mit schweren technischen Mängeln gelenkt


3
Wenn der technische Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt: Fahrsicherheitstraining

Wenn vor Fahrtantritt keine Fahrzeugkontrolle durch.geführt wurde: Perfektionsfahrt
13
Die Vorschriften über die richtige Kindersicherung nicht befolgt
2
Fahrsicherheitstraining

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Re(11): Bitte helft mir !!!!!!!!!!
18.08.2005, 15:12:46
So jetzt bist du dran.

Nochmals, bestehende, gültige Gesetzgebung. Jede Prüfstelle die zur Durchführung der § 57a ermächtigt wurde hat genau diese Anweisungen.

2   Lenkvorrichtung und Lenkrad    Pos.Nr. 333
Lenkrad / Lenker
2.2.


Leichter Mangel
geringe Beschädigung
Lenkrad (Lenker) offensichtlich nicht serienmäßig

Schwerer Mangel
Beschädigung, Bruch, Risse
Befestigung mangelhaft
Bauart, Abmessungen (geringer als 33 cm Außenmaß)* - (ausgenommen genehmigt, zB historische Kraftfahrzeuge)

      
Verminderung des Lenkeinschlages durch An- und Aufbauten


Lenkerbreite kleiner als 40 cm oder größer als 80 cm*
Lenker offensichtlich nicht serienmäßig
unsachgemäße Reparatur
Lenkergewichte offensichtlich entfernt
Griffgummi locker oder stark verschlissen

Gefahr im Verzug
starke Beschädigung, Bruch, Risse
Befestigung lose
Bauart, Abmessungen (völlig unzureichend) - (ausgenommen genehmigt, zB historische Kraftfahrzeuge)

Vorschriftsmangel
Bauart, Abmessungen (geringer als 33 cm Außenmaß)* - (ausgenommen genehmigt, zB historische Kraftfahrzeuge)

      
Verminderung des Lenkeinschlages durch An- und Aufbauten

Bemerkung
* Gilt nicht, wenn durch Vorlage des Genehmigungsbescheides die Genehmigung nachgewiesen wird.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
§ 8 KFG
§ 6 KDV
Rl 70/311/EWG idF 1999/7/EG

Also hab net nur in schurl vom stammtisch gefragt

Und nochmals DAS ist die gültige Gesetzgebung, die kann jeder Bürger nachlesen, deine angeführten Positionen nicht.
    
mfg
Der Autofachmann
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