Info zum KSV erbeten
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Re(6): Info zum KSV erbeten
26.08.2005, 13:51:40
Also die G'schicht is a so: Ein Freund fragt mich um Rat, weil das hat ja was mit Wirtschaft und Rechnungen zu tun und da kenn ich mich ja aus (jo, aber net mit sowas)

Im Internetz auf Lieferschein bestellt. Das Zeug kommt und kommt nicht. Als es eintrifft, ist er auf Urlaub. Der Nachbar übernimmts und geht selbst auf Urlaub. Als er das Packerl dann so 4 Wochen nach Lieferung wirklich in Händen hält, ist die 2 Wochen zahlungsfrist natürlich längst abgelaufen.
Und jetzt macht er den IMHO entscheidenden Fehler: er legt das Packerl ins Eck - und vergißt drauf.
Fast 2 Monate nach Lieferung bekommt er eine (kostenpflichtige) Mahnung mit einer letzten zahlungsfrist von ca. 1 Woche bevor es zum Inkassobüro geht. Problem: das kam nicht eingeschrieben und er war 3 Wochen auf Urlaub.
Nach seiner Rückkehr sieht er den Brief und übeweist am nächsten tag incl Mahngebühr, allerdings fast 2 Wochen nach dem in der Mahnung genannten letzten Zahlungstermin.

2 Tage später kommt der Brief vom KSV, wo genau der überwiesene Betrag + Zinsen + fast 100€ Inkassokosten verlangt werden. (bei einem Rechnungsbetrag von unter 200€). Und dem Hinweis: wir gratulieren Ihnen, sie sind jetzt bei uns registriert.
Er denkt: ja Freunde, habt ihr Pech gehabt, ich hab schon bezahlt.

5 Tage später kommt der nächste Brief mit sinngemäß: Wir danken für die teilzahlung, aber sie schulden uns noch 100€.

Und jetzt fragt er mich, was er machen soll. Und ganz ehrlich: was weiß ich???
Die 100€ erscheinen mir zu hoch, die Zinsen versteh ich nicht ganz.

Die hauptfrage ist natürlich: muß er das überhaupt zahlen?

mfg
AVS

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Re(3): muß er
18.11.2005, 10:54:00
ja, das wäre dramatisch zuviel.

BGBl 490/2001 iVm 141/1996 regelt
Verordnung:  Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen

  Auf Grund des § 69 Abs. 2 Z 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr.
194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 wird
verordnet:

  § 1. Für die den Inkassoinstituten für ihre Tätigkeiten bei der
Einziehung fremder Forderungen gebührenden Vergütungen werden in den
§§ 2 und 3 folgende Höchstbeträge festgelegt.

  § 2. Die Auftraggebergebühr darf jenen Höchstbetrag, der sich aus
der Summe der nachstehenden Höchstsätze für vom Auftraggeber zu
begleichende Vergütungen ergibt, nicht übersteigen:
  1. Im voraus zu entrichtende Auftragsgebühr für jede zum Einzug
     übertragene Forderung:
     bis zu 6 vH der Forderung,
     bei Forderungen unter 13€ bis zu 2,03€.
  2. Ermittlung der Anschrift eines Schuldners
     im Bereich der Standortgemeinde des Inkassoinstitutes: bis zu
     8,14€ zuzüglich Barauslagen,
     außerhalb der Standortgemeinde im Inland bis zu 12,35€ zuzüglich
     Barauslagen,
     im Ausland bis zu 23,98€ zuzüglich Barauslagen.
  3. Ermittlung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des
     Schuldners: bis zu 50,87€ zuzüglich Barauslagen, wenn diese
     Kosten beim Schuldner uneinbringlich sein sollten.
  4. Hundertsatz auf diejenigen Beträge, um die sich die Schuld durch
     Leistungen des Schuldners oder eines Dritten zugunsten des
     Schuldners während der Vertragsdauer mindert. Dieser Hundertsatz
     beträgt:
     a) bei ausgeklagten Forderungen bis zu 30 vH des eingebrachten
        Betrages zuzüglich Gerichts-, Rechtsanwalts-,
        Gerichtsvollzieher- und Portokosten,
        bei nicht ausgeklagten Forderungen bis zu 15 vH des
        eingebrachten Betrages,
        bei erst nach wiederholten Interventionen und vergeblichen
        Inkassoversuchen zur Einbringung gebrachten Forderungen,
        verjährten Forderungen, Konkursforderungen oder Forderungen
        gegen Schuldner, die das eigenhändig unterschriebene
        Vermögensverzeichnis abgegeben haben, bis zu 40 vH des
        eingebrachten Betrages;
     b) wenn sich die zum Einzug übergebene Forderung als nicht
        bestehend erweist:
        bei nicht ausgeklagten Forderungen bis zu 20 vH der
        Forderung,
        bei erst nach wiederholten Interventionen und vergeblichen
        Inkassoversuchen zur Einbringung gebrachten Forderungen,
        verjährten Forderungen, Konkursforderungen oder Forderungen
        gegen Schuldner, die das eigenhändig unterschriebene
        Vermögensverzeichnis abgegeben haben, bis zu 50 vH der
        Forderung.

  § 3. Die Schuldnergebühr darf jenen Höchstbetrag, der sich aus der
Summe der nachstehenden Höchstsätze für vom säumigen Schuldner zu
begleichende Vergütungen ergibt, nicht übersteigen:

  1. Allgemeine Bearbeitungskosten bei Forderungen:

     bis 73€................................................. bis 20,35€
     von 73€ bis 364€........................................ bis zu 22%
     von 364€ bis 727€....................................... bis zu 17%
     über 727€............................................... bis zu  8%

  2. Erste Mahnung bei Forderungen

     bis 19€.............................................. bis zu 4,36€
     von 19€ bis 73€...................................... bis zu 7,27€
     von 73€ bis 364€.................................... bis zu 14,53€
     von 364€ bis 727€................................... bis zu 24,71€
     über 727€........................................... bis zu 50,87€

     Zweite Mahnung bei Forderungen
     bis 19€............................................. bis zu  5,09€
     von 19€ bis 73€  .................................... bis zu 9,45€
     von 73€ bis 364€  .................................. bis zu 17,44€
     von 364€ bis 727€ .................................. bis zu 27,62€
     über 727€  ......................................... bis zu 58,14€

     Für die dritte Mahnung und jede weitere Mahnung sowie für
     Telefoninkasso, Ratenzahlungsvereinbarungen,
     Stundungsvereinbarungen und außergerichtliche
     Vergleichsvereinbarungen gelten die gleichen Höchstsätze wie für
     die zweite Mahnung.

  3. Anschriftenerhebung:

     Nachforschung innerhalb der Standortgemeinde des
     Inkassoinstitutes bis zu 17,44€ zuzüglich Barauslagen,
     Nachforschung außerhalb der Standortgemeinde bis zu 30,52€
     zuzüglich Barauslagen,
     Nachforschung im Ausland bis zu 101,74€ zuzüglich Barauslagen.

  4. Wegentgelt:

     Bei Entfernungen vom Standort des Inkassoinstitutes unter 10 km
     bis zu 12,35€ zuzüglich Reisekosten,
     bei Entfernungen von 10 km bis 50 km bis zu 18,17€ zuzüglich
     Reisekosten,
     bei Entfernungen von 51 km bis 100 km bis zu 26,16€ zuzüglich
     Reisekosten und
     bei Entfernungen über 100 km bis zu 38,52€ zuzüglich Reisekosten.

  5. Ermittlung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bis zu
     50,87€ zuzüglich Barauslagen.

  6. Evidenzhaltung pro angefangenes Vierteljahr bei Forderungen
     bis 19€ ......................................... bis zu  2,91€
     von 19€ bis 73€ ................................. bis zu  4,36€
     von 73€ bis 364€ ................................ bis zu 10,17€
     über 364€ ....................................... bis zu 20,35€



mfg
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Re(12): Info zum KSV erbeten
30.08.2005, 18:06:23
update:

Keine Rückmeldung vom Händler. Klar. (Der hat sein Geld, der Rest wird ihm wurscht sein.)

KSV reagiert:
a) sinds froh, daß wir uns melden - Klage wär auch möglich gewesen und teurer
b) wir sind vor Zahlung aktiv geworden (vielleicht, aber nicht nach außen)
c) Händler übernimmt keine Kosten
d) zahlens, aber flott

jetzt grübeln wir:
1. Die Zinsen sind sicher nicht OK. In den AGB steht nix (und ohne gilts nicht) und Klage ist (noch) nicht eingebracht.

2. Die AGB stehen online im Netz. Die Bestellung erfolgte aber per Telefon, nicht im Netz. Da kommen die AGB mit der Rechnung. AFAIK ist das zu spät, die AGB damit nicht gültig.

3. Wieder AGB: Da steht zwar ein Passus zur Datenweitergabe, aber an einen nicht eingeschränkten Empfängerkreis. AFAIK ist das nicht rechtskonform, der Empfängerkreis muß eindeutig spezifiziert sein. Der Passus wäre damit ungültig. (unabhängig ob die AGB jetzt Vertragsbestandteil geworden sind oder nicht)

4. Die KSV-Gebühren. Die berufen sich mit ihren Gebühren auf eine VO des Bundesministers. Daraus läßt sich die verlangte Höhe aber nicht mal ansatzweise ableiten.

Jetzt überlegen wir halt, wie weitermachen. Weil daß die klagen werden, nehmen wir fix an. Aber klein beigeben, solange Erfolgsaussichten bestehen, das will mein Freund auch nicht (da ist er wie ich).

mfg
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Re(16): Info zum KSV erbeten
09.09.2005, 18:54:26
kleines update:

Die Dienste von AK und VKI wurden mal in Anspruch genommen (kleine Anmerkung: AK ist gratis und sehr bemüht, VKI kostet die Hotline ~70c/min und die Beratung 10€ und dann sind sie sehr vage und machen keinen wirklich willigen Eindruck)

Also:
1. Die Forderung besteht zu Recht.
Auch wenn die Tätigkeit des KSV noch keine Außenwirkung entfaltet hat, darf er ab dem datum der Übergabe des Falles durch den Händler kassieren.

2. Verzugszinsen dürfen (no na) verrechnet werden
wenn in den AGB geregelt und nicht "überhöht": die Zinsen lt AGB
wenn in AGB nicht geregelt: die gesetzlichen Zinsen (DAS wußte ich zB nicht)

3. An der Korrektheit der Gesamthöhe von Zinsen und Inkassospesen haben sowohl AK (sehr starke) als auch VKI (Eigenaussage: "zumindest teilweise berechtigte") Zweifel.
Beide kommen bei einer Daumen*Pi*Nasenloch-rechnung auf einen sehr ähnlichen Betrag, der allerdings ein gutes Drittel geringer ist als jener, den der KSV fordert. KSV weigert sich aber auch auf wiederholte Anfrage zu erklären, wie sich die Kosten zusammensetzen - jetzt wirds dann bald "eingeschrieben" losgehen.

Alles andere, wie v.a. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz wegen Weitergabe personenbezogener Daten ins Ausland, Weitergabe personenbezogener Daten ohne Weitergabepassus in den AGB, illegale/unvollständige AGB, usw. --> für die Fisch. Sowas bleibt einfach ohne Folgen (Zitat: ja, Sie haben zum Teil Recht, aber das ist wurscht, da können's nix dagegen machen)

to be continued ...

mfg
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Die Lösung
17.11.2005, 21:02:21
Also die Sache ist nunmehr beigelegt. Und hier die Story:
Der Anspruch besteht zurecht, weil durch den zahlungsverzug beim Gläubiger Kosten entstehen (eben die Kosten der Geldeintreibung). Und diese Kosten sind vom säumigen Schuldner zu ersetzen, auch wenn er vom Entstehen dieser Kosten keine Ahnung hatte. Nach aktueller Judikatur sind Entreibungskosten bis zu 100% der Schulden angemessen.

Also haben wir um die Höhe der Kosten gestritten, weil der KSV hat sich da auf eine Verordnung berufen. Und aus der heraus ergaben sich deutlich niedrigere Spesen als vom KSV verlangt. Also haben wir prinzipielle Zahlungsbereitschaft bekundet (um eine Klage abzuwehren), aber auf eine ordentliche, entsprechend tief detaillierte und gesetzeskonforme Rechnung (die USt war nie ausgewiesen ;-) ) bestanden. Die AK war da extrem hilfreich, hat denen auch eingeschrieben geschrieben und eine Kontrollrechnung für die gebühren gemacht, die weit näher an unserer Summe als an jener des KSV gelegen ist.

Der KSV wurde natürlich immer unfreundlicher (no na, nach dem heftigen Briefverkehr war dieses Inkasso alleine vom Personalaufwand und vom Porto her definitiv ein verlustgeschäft für die >:-D ). Also haben wir ihnen letztendlich die Spesen lt AK-Berechnung bezahlt und ihnen das mitgeteilt. Und auch, daß weitere Zahlungen von unserer Seite aus als nicht angemessen betrachtet werden und daher ausgeschlossen sind.
Eine Woche später hat der KSV aufgegeben und alle weiteren Schritte eingestellt.

Gezahlt haben wir knapp 80,- statt der geforderten 105,-. Betragsmäßig nicht die Welt, nach % aber doch eine erhebliche Differenz. Wie man also sieht, rechnen auch so renomierte Inkassobüros wie der KSV (wie soll ich das jetzt ausdrücken???) "großzügig" zu Ihren Gunsten.

mfg
AVS

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Re(8): Info zum KSV erbeten
17.11.2005, 22:32:20
Zunächst einmal: Wem hat er den Betrag überwiesen? Dem Inkassobüro (KSV) oder
dem Gläubiger?

Ersteres wäre schlecht, da er dadurch die Forderung des Inkassobüros anerkannt
hat, und tatsächlich die Inkassokosten zu zahlen hat.

Hat er dem Gläubiger gezahlt, kann er dem Inkassobüro ohne weiteres Mitteilen,
dass dieses ihm gegenüber keinerlei Forderungen hat, und sich die Sache bitte
gefälligst mit seinem Auftraggeber auszumachen hat. In der Regel, erübrigt
sich dann die Sache.

Zu den Eigenschaft des KSV. AfaIk. ein ganz gewöhnliches Inkassobüro, das
darüber hinaus noch eine Konkursdatenbank führt.

Das Schreiben mit dem "Sie sind jetzt bei uns registriert", ist daher unter
Drohgebärde einzustufen, wobei dein Freund, wenn er Zeit und Lust hat, das
durchaus der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen kann, ob es noch im
Bereich des Legalen oder schon Nötigung ist. Ich vermute aber mal, dass da
einvernommen und eingestellt würde.

Zudem kann er wenn er sicher gehen will, dass keine Daten von ihm durch den
KSV weitergegeben werden, eine Auskunft nach dem Datenschutzgesetz und eine
Löschung seiner Daten beantragen. Ist aber eher mühsam.

zustimm!
Jedenfalls keine Panik!

zustimm!
Bonitätsauskünfte erfolgen stets über die Hausbank, und der über den Auskünfte
eingeholt werden sollen, muss seine Zustimmung geben.

nicht zustimm!


                                          
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Re: Info zum KSV erbeten
25.08.2005, 17:16:56
abfragen kannst selber relativ einfach (ohne mitglied zu sein) - kannst ja z.b. mal firma geizhals abfragen -)

http://www.myksv.at/ksv_edit/KSV/index.html

1.) wenn du gewerbetreibender bist, ev wenn du zeichnungsberchtigst bist (gf, prokurist etc)
     wenn du via ksv-mahnung einmal nicht gezahlt hast

2.) du meinst jetzt die schuldnerauskunft wohl: wann wieviel nicht bezahlt, bzw. wie geeinigt (gerichtlich aussergerichtlich) - weil es stehen auch noch jede menge stammdaten drinnen von firmen, die solvent sind

3.) weiss ich nicht, ksv fragen, denk aber sehr lange

4.) also du kannst mal einen kostenlose selbstauskunft über dich verlangen (glaub 1 mal im jahr), dann siehst du auch was über dich gespeichert ist. dann kann man auf der webseite einiges abfragen, und dann können mitglieder abfrageen (wobei es in ösiland auch noch den akv gibt). gegen mehr geld bekommt man auch mehr auskunft vom ksv: tipp: wennst jungunternehmer bist ist der KSV relativ günstig in den ersten 3 Jahren

5.) also ich denke man fragt das bei jedem grösseren geschäftsabschluss mit einem partner ab. es gibt da übrigens auch so eine watchliste - dort kannst du einige firmen eintragen lassen udn du wirst verständigt wenn sich dort was beunruhigendes erreignet.
banken werdens sicher bei kreditvergabe abfragen etc ....

in deutschland gibst sowas ähnliches - die schufa, wird bei jeden bankgeschäft (kredit, kreitkartenantrag) etc vermerkt. die schufa weiss auch deine gesamtkreditschulden (über alle banken)

[ Infos zur Signatur findest Du hier. ]
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25.08.2005, 17:24 Uhr - Editiert von BMLoidl, alte Version: hier
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Re: Info zum KSV erbeten
25.08.2005, 17:16:56
abfragen kannst selber relativ einfach (ohne mitglied zu sein) - kannst ja z.b. mal firma geizhals, CWsoft oder AVS abfragen ;-)

http://www.myksv.at/ksv_edit/KSV/index.html

1.) wenn du gwerbetreibender bist, ev wen du zeichnungsberchtigst bist (gf, prokurist etc)
     wenn du via ksv-mahnung einmal nicht gezahlt hast

2.) du meinst jetzt die schuldnerauskunft wohl: wann wieviel nicht bezahlt, bzw. wie geeinigt (gerichtlich aussergerichtlich) - weil es stehen auch noch jede menge stammdaten drinnen von firmen, die solvent sind

3.) weiss ich nicht, ksv fragen, denk aber sehr lange

4.) also du kannst mal einen kostenlose selbstauskunft über dich verlangen (glaub 1 mal im jahr), dann siehst du auch was über dich gespeichert ist. dann kann man auf der webseite einiges abfragen, und dann können mitglieder abfrageen (wobei es in ösiland auch noch den akv gibt). gegen mehr geld bekommt man auch mehr auskunft vom ksv: tipp: wennst jungunternehmer bist ist der KSV relativ günstig in den ersten 3 Jahren

5.) also ich denke man fragt das bei jedem grösseren geschäftsabschluss mit einem partner ab. es gibt da übrigens auch so eine watchliste - dort kannst du einige firmen eintragen lassen udn du wirst verständigt wenn sich dort was beunruhigendes erreignet.
banken werdens sicher bei kreditvergabe abfragen etc ....

[ Infos zur Signatur findest Du hier. ]
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25.08.2005, 17:25 Uhr - Editiert von BMLoidl, alte Version: hier
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Re: Info zum KSV erbeten
25.08.2005, 17:44:51
Das hab ich als relativ undurchsichtig erlebt:

Als ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin unsere erste Wohnung gesucht haben, haben wir parallel bei einigen Banken unverbindliche Kreditauskünfte eingeholt (Größenordnung ~ ATS 200.000,-). Als alles fix war haben wir uns für die Bank mit dem besten Angebot entschieden und den Kreditantrag eingereicht und die Zusicherung bekommen, dass die Summe 5 Tage vor dem von uns angegebenen Zahlungsdatums bereitgestellt wird - keiner von uns hatte vorher einen Kredit gehabt, nur meine Lebensgefährtin ein ATS 100.000,- -Auto auf Leasing. Sechs Tage vorher ruft plötzlich die Bank an und erklärt uns ohne Angabe von Gründen, dass wir den Kredit doch nicht bekommen (obwohl uns vorher gesagt wurde, dass alles in Ordnung wäre und es keine Probleme gäbe). Selbst auf unsere Nachfragen nach dem Grund für die plötzliche Ablehnung wurde uns keiner genannt.

Zum Glück half uns ein Onkel meiner Lebensgefährtin, der bei einer anderen Bank arbeitete und uns dorthin vermittelte. Dort wurde uns das Geld binnen drei Tagen zur Verfügung gestellt - und die gaben uns auch Einblick in unseren Auszug vom KSV, und da waren wir baff:

- Eine Bank, bei der wir uns zu Kreditkonditionen informierten, hat uns in den KSV eintragen lassen, als ob wir den Kredit in Anspruch genommen hätten.
- Der Leasingwagen meiner Lebensgefährtin schien doppelt auf
- Der Vorgängerwagen (selbe Marke, selbes Modell, nahezu selber Preis), der nach einem Unfall ein Totalschaden war und von der Versicherung ausbezahlt wurde, schien ebenfalls noch auf
- Der Kreditantrag der Bank, die uns wie oben beschrieben plötzlich abgelehnt hatte, schien ebenfalls wie ein in Anspruch genommener Kredit auf.

Somit standen wir wie Leute, die komplett auf Pump leben und von Bank zu Bank wandern, aus, ohne es zu wissen - tolle Sache. Wir konnten das damals korrigieren lassen, weil sich der Onkel meiner Lebensgefährtin darum gekümmert hat (er hat selber in dem Bereich mit dem KSV gearbeitet), aber ohne dem hätt es durchaus blöd aussehen können.


I will use Google before asking dumb Questions.
   Frei nach Bart Simpson

Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
   Albert Einstein

Dreierlei Wege klug zu handeln: Durch Nachdenken, das ist der Edelste. Durch Nachahmen, das ist der Leichteste. Durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
   Konfuzius

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Re: Info zum KSV erbeten
26.08.2005, 15:22:51
Also meine Frau hat bis vor kurzem in der Privatauskunft beim KSV gearbeitet:

1. Da kommt man mit jeder Kleinigkeit rein, auch bei positiven/neutralen Dingen, wie z.B. Abschluss eines Bausparvertrags!!! Aber nur dann, wenn die Bank das meldet - normalerweise melden sie alles, aber manchmal wird darauf vergessen bzw. verzichtet.

2. Alles, siehe Punkt 1.

3. Mehr oder weniger auf ewig. Von mir z.B. ist da ein EINZIGER Eintrag von einem Bausparvertrag vermerkt, den ich vor 20 Jahren (als kleines Kind) abgeschlossen hab...
Selbst wenn etwas gelöscht werden sollte, scheint es immer noch als "gelöscht" in der Datenbank auf. Ganz verschwinden kann es eigentlich nie.

4. Informationen von sich selbst kann man selbst abfragen - 1x pro Jahr sogar kostenlos.
Andere Firmen können sich keine detaillierten Informationen abfragen, die können nur abfragen, ob Du einen Negativvermerk hast oder nicht - genaueres nicht !!! Datenschutz!

5. Wenn man überprüfen will, ob Du einen Negativvermerk hast - das passiert also z.B. wenn man einen Bankkredit aufnehmen will, wenn man ein Gerät auf Raten kaufen möchte, etc. Solltest Du einen Negativvermerk haben, wirst Du im Normalfall abgelehnt.

Negativvermerke werden hauptsächlich von Banken an den KSV gemeldet, wenn Du einen Kredit nicht korrekt zurückzahlen kannst bzw. Du ständig Dein Konto überzogen hast. Aber auch z.B. Versandfirmen können beim KSV einen Negativvermerk eintragen lassen, wenn Du bestellte Waren nicht bezahlst. In diesem Fall gehts aber hauptsächlich natürlich um höhere Summen.

Hoffe, ich konnte helfen.
Achja - meine Frau hat inzwischen dort gekündigt, weil fast nur Verrückte Auskunft von ihr wollten... %-)

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