Nebelscheinwerfer Typisieren?
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Re(5): Nebelscheinwerfer Typisieren?
27.12.2005, 20:06:48
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

    * Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
    * Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
    * Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
    * Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

    * Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
    * Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
    * Nebelscheinwerfer alleine (Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen)
    * Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
    * Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).



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