Was tun bei Kreditkarten-Fehlbuchungen?
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Re: Was tun bei Kreditkarten-Fehlbuchungen?
08.01.2006, 17:37:13
Natürlich sollte man grundsätzlich immer kontrollieren was man unterschreibt. Das auf der ORF-Seite angeführte Beispiel mit dem befreundeten Paar scheint mir aber dennoch ein ziemlicher Unsinn zu sein bzw. kann ich mir nicht vorstellen, dass hier keine Rückforderung möglich wäre.

Der grundsätzliche Fehler wurde doch vom Kellner begangen. Er übergab jedem der beiden Kunden (Kunde A und Kunde B) jeweils eine Kreditkarten-Rechnung mit der Hälfte des Gesamtbetrages. Beide Rechungen wurden aber fehlerhafterweise mit den Kreditkarten-Daten von Kunde A ausgestellt.

Kunde A unterschreibt seine Rechnung. Aus seiner Sicht ist auch alles in Ordnung (seine Rechnung stimmt ja auch). Die Rechung von Kunde B muss ihn nicht interessieren und geht ihn auch eigentlich gar nichts an (auch wenn die beiden Personen befreundet sind).

Kunde B ist etwas unachtsam und unterschreibt "schlimerweise" seine vermeintliche Rechnung ohne weitere Kontrolle. Der Kellner macht nun imho schon seinen zweiten Fehler, indem er keinen Unterschriftenvergleich zwischen Karte und Rechnung durchführt.

Obwohl Kunde A also gar nichts falsch gemacht hat, wäre er also der grosse Verlierer bei diesem Spiel, während der unachtsame Kunde B als Gewinner hervorgeht. Für den hauptschuldigen Kellner bzw. das Restaurant wäre es ein Nullsummenspiel.

Kurz gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kunde A hier nicht erfolgreich Einspruch erheben kann.




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