hatte soeben einen unfall
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Re: hatte soeben einen unfall
18.02.2006, 10:08:32
da das mein erster unfall war habe ich 0 ahnung. kann ich jetzt mit dem wisch einfach in meine werkstätte fahren und die machen alles? muss ich reparaturkosten vorstrecken?


dieser "wisch" (unfallbericht) sagt überhaupt nix darüber aus, wer am unfall schuld ist.
du kannst aber mit der werkstatt vereinbaren, dass sie die rechnung der gegnerischen versicherung schicken, wobei die üblicherweise auch nicht mehr als 1 monat warten werden, bis sie das geld haben. dann kriegst du die rechnung zugeschickt, immerhin bist ja du der auftraggeber.
ob du reparaturkosten vorstrecken musst, hängt davon ab, was du mit der werkstatt vereinbarst.

da ich beim beim überlegen war das auto zu wechseln, glaubt ihr es ist sinnvoll den wagen als unfallauto zu verkaufen? oder gibt mir die gegnerversicherung nur dann das geld wenn ich auch die reparatur mache?


was du mit dem auto machen willst ist egal. du musst dein auto nur einmal dem sachverständigen von der gegnerischen versicherung zur besichtigung überlassen, damit der die schadenshöhe feststellt und obs möglicherweise ein totalschaden ist. deshalb nicht vorher schon reparieren lassen, bevor sich der sachverständige das auto angeschaut hat.

abhängig von der verschuldensfrage kriegst dann die reparaturkosten bezahlt oder bei totalschaden den wiederbeschaffungswert abzüglich wrackwert.
zusätzlich kannst noch andere kosten geltend machen, z.b. wenn reparaturkosten vorstrecken musst und dafür einen kredit aufnimmst, die kosten für den kredit (wobei aber der gegnerischen versicherung sofort mitteilen musst, dass du einen kredit dafür aufnimmst, damit sich die darauf einstellen können). und halt auch noch alle übrigen kosten, die dir wegen dem unfall entstanden sind (bei totalschaden z.b. die anmeldekosten für ein anderes auto oder auch für die umbaukosten des autoradios in ein anderes auto kriegst was bezahlt).

18.02.2006, 10:16 Uhr - Editiert von redseven, alte Version: hier
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Re: hatte soeben einen unfall
18.02.2006, 11:17:05
da das mein erster unfall war habe ich 0 ahnung. kann ich jetzt mit dem wisch einfach in meine werkstätte fahren und die machen alles?


Nein,
mit dem "Wisch" (aka. Unfallbericht) machst du erstmal deine Versicherungsmeldung. Je schneller, desto besser für dich - denn bevor die Versicherung vom Unfall nichts mitgeteilt bekommt, tut sie logischerweise auch nichts.
Frag einfach deine Versicherung nach dem weiteren Ablauf, bzw. deinen Versicherungsmakler, bei dem du abgeschlossen hast. Jetzt muss er beweisen, ob er seine Provision wert war, die er beim Abschluss kassiert hat.

muss ich reparaturkosten vorstrecken?


Nur, wenn du extrem huddelst. Denn erstmal muss ein Versicherungsgutachter in die Werkstatt kommen (in die du den Wagen stellst) und den Schaden bzw. die Schadenshöhe begutachten.

gibt mir die gegnerversicherung nur dann das geld wenn ich auch die reparatur mache?


Nein, denn die Versicherung bezahlt - streng betrachtet - nicht die Reparatur, sondern den entstandenen Schaden. Ist völlig deine Entscheidung, was du mit dem Schadenersatz machst - reparieren lassen, zum Teil reparieren lassen, "auf billig" reparieren lassen, garnicht reparieren lassen ... du bekommst einfach das Geld, das es kosten würde, alle Unfallschäden von einer offiziellen Werkstatt ordentlich reparieren zu lassen.

sie hat gleich die schuld zugegeben und den standardzettel in allen teilen ausgefüllt.


Nur so am Rande, weil's ein beliebter "Anfängerirrtum" ist: so ein Unfallbericht sagt nullkommajosef darüber aus, wer nun wirklich Schuld am Unfall ist/war. Da können ruhig zwei Leute zwei ganz verschiedene Darstellungen reinschreiben - isses strittig, muss die Verschuldensfrage sowieso am Rechtsweg geklärt werden, bzw. mitunter einigen sich beide Versicherungen auf Teilschuld, und dann heisst's aber "gute Nacht" -> man würde wegen der Verschuldensfrage nicht etwa gegen den Unfallgegner klagen, sondern gegen die Versicherung! Und da offenbart sich dann, was für ein Blödsinn es war, sich seine Rechtsschutzvers. im Paket zur KFZ-Vers. beim selben Versicherungsinstitut zu nehmen. Da müsste die Versicherung sich nämlich auf ihre eigenen Kosten selber verklagen, und was glaubst du wohl, ob (oder: wie) sie das tun würde? ;-)

In deinem Fall scheint's mit dem Stoppschild aber eh eindeutig.
--  
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