Darf man eigentlich zum Service
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Re(8): Darf man eigentlich zum Service
03.04.2006, 08:53:48
Das muß man so sehen:

Eine Werkstatt eröffnet und die Ölmultis ,,unterstützen" in der Regel die Werkstätten, indem sie dort oft kostenfrei eine Hebebühne ein Ölkabinett für Ölfässer und auch viele andere Dinge ,,gratis" zur Verfügung stellen um mit ihnen einen Ölliefervertrag abzuschließen.

Natürlich bekommt der Werkstättenbesitzer bei weitem nicht den Preis fürs Öl im Einkauf, da ja mit dem Mehrpreis die Ölfirma ihre gratis Zugaben rückfinanziert.

Solche Öllieferverträge dauern in der Regel so lange wie die Werkstätte besteht und hat auch eine Mindestmengenauflage die vom Werkstättenbesitzer zu erfüllen ist.

Aber als neuer Werkstättenbesitzer wirst du genau so ,,umsorgt" wie ein Gasthaus oder Kaffeehausbesitzer der seine Kühlgeräte und Schankanlagen von der Getränkeindustrie (siehe Biervertrag) aushandeln kann. Die Lieferindustrie -egal ob Öl oder Bier -hat dabei doch nie draufgezahlt und ist ein goldenes Geschäft für sie. (Ausschlussklausel usw.)

Somit finanziert sich die Werkstatteinrichtung durch den teuren (muß-Ölzukauf) beim Vertragslieferanten. Die Werkstätte muß dies natürlich mit Aufschlag weiterverkaufen und ist auch ihr Recht.

Bei Diskontern kriegst du das Öl natürlich billiger, denn die kaufen dort ein wo es gerade preislich passt und haben sich mit den vielfältigenteuren Entsorgungsvorschriften überhaupt nicht zu befassen. Entsorgungskosten für Altöl, Ölverpackung, Ölabscheider etc. kosten inzwischen viel Geld und können nicht verschenkt werden!
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