Parkschaden Motorrad! Anzeige?
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Re(7): Parkschaden Motorrad! Anzeige?
05.04.2006, 16:29:34
Ich rate Dir: Unbedingt anzeigen. Die Nachbrain hat geshen ect.... zählt nachher nichts wenn Du es nicht angezeigt hast. Wie willst ihm das in 3 Monaten vor Gericht beweisen wenn ers abstreitet? Du bist als Fahrzeughalter ebenfalss verpflichtet den Unfall zu melden. EGAL wer schuld ist. Wenn er Fahrerflucht begangen hat (und das ist Fakt) dann muss es einer melden. Die Versicherung steigt Dir aus wenn Du denn Schaden nicht meldest. Es ist egal wer schuld ist. Bei einem Unfall bei dem nicht  beide Lenker dabei sind, ist umgehend die nächste PPolizeidienststelle zu vesrtändigen. Ist wurscht ob Du schuld hast oder der andere. Wenn der andere Fahrerflucht begangen hat dann hast Du das zu melden. Tust Du das nicht dann bist Du so unglaublich das auch klingt auch fahrerflüchtigt. Unter Umständen kann Dir da die Versicherung ebenfalls aussteigen.

Ganz abgeshen davon: Der AR... hats verdient. Ist echt das letzte etwas kaputt zu machen und dann nicht dazu zu stehen. Wie vertrauensvoll ist so ein Mensch und was zählt eine Einigung mit ihm wenn er Dich von vorherein so reinlegen wollte? Ist egal wem das Motorrad gehört und ob er Dich kennt. Wenn man etwas beschädigt muss man dafür gerade stehen, sein Verhalten spricht nicht gerade für ihn, willst Du soeinem Menschen vertrauen?


Das Leben ist ein sch... Spiel, aber die Grafik ist geil! :)
05.04.2006, 16:32 Uhr - Editiert von nastavnik, alte Version: hier
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