ein Leumundszeugnis?
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Re: ein Leumundszeugnis?
21.05.2006, 15:23:05
http://www.help.gv.at/Content.Node/30/Seite.300000.html

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

zuständige Behörde:
in Städten mit Bundespolizei: die Bundespolizeidirektion
in Wien: das Polizeikommissariat
in Städten ohne Bundespolizei: der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde

Hinweis: Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde –unabhängig vom Hauptwohnsitz– beantragt werden. Für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung ist im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ein bis zwei Wochen zu rechnen.

erforderliche Unterlagen:

Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung|" (zum Download)
amtlicher Lichtbildausweis

Heirats- oder Scheidungs- und/oder Geburtsurkunde, falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität des Antragstellers oder der Antragstellerin nicht einwandfrei festgestellt werden kann
bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht|


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