Insassenunfallversicherung
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Re: Insassenunfallversicherung
08.06.2006, 21:15:36
Kannst du dir eher sparen.
http://www.salzburg.gv.at/fahrgemeinschaft_magazin.pdf
Zitat:
Laut Rechtsauskunft des ÖAMTC sind sämtliche gesetzlichen
Ansprüche von Insassen eines Fahrzeugs gegen den (schuldtragenden)
Lenker/Innen desselben in den KFZ Haftpflichtversicherung
bis zur Höhe der Deckungssumme gedeckt. Eine
Insassenversicherung zur Abdeckung dieser Ansprüche ist
nicht erforderlich. Es empfiehlt sich allenfalls, die Deckungssumme
der Fahrzeughaftpflichtversicherung zu erhöhen, was
mit einem nur sehr geringen Prämienaufwand verbunden ist.
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Der Einzige, der nichts bekommt, wenn du schuld bist, bist du selber.
Falls du aber eine Insassenunfallversicherung angeschlossen hast, bekommst auch du was.
Du must selber entscheiden, wie hoch das Risiko ist, dass du gegen einen Baum fährst und dann invalid bist.
Ist vermutlich auch altersabhängig. Bis du zwischen 18 und 27, dann eher abschließen.
Bist du älter, dann nicht abschließen, die Kurve schafft du auch so.

Ferner ist eine solche Versicherung von Vorteil, wenn der schuldtragende Lenker ein im Ausland (z.B. Weißrussland) zugelassenes Auto gelenkt hat. Die Insassenunfallversicherung zahlt einmal sofort. Die Versicherung aus Weißrussland wird dir mal einen Brief schreiben, den du nicht lesen kannst. Den lasst du dann gegen viele Euros übersetzen und kommst drauf, dass da drin steht, dass sie nicht bereit sind, deinen Angaben zu glauben.
....

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