Geld nach Trennung
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Re(5): Geld nach Trennung
08.06.2006, 16:47:43
Natürlich gibt's das. Wird bevorzugt von Frauen bei der Scheidung (mit) als Trennungsgrund angegeben.

Das ist ein dehnbahrer Allerweltsgrund.

Nun, wenn das Haus den Eltern gehört, wird die Sache möglicherweise komplizierter. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn angebut wurde, dieser Teil "mit dem ursprünglichen Bau" zu einer Einheit wird (Sofern beide miteinander verbunden sind), weil das Haus dann u.U. nicht Ihr gehört, sondern den Eltern und Du von Ihr somit gar nichts bekommen kannst.

Und beim nächsten mal nur mit Gütertrennung. Ich würde im Extremfall beim nächsten mal sogar soweit gehen (bei einem Haus) klarzustellen (und das auch schriftlich festhalten) dass das Haus Eigentum von (wemauchimmer) ist und der andere ein zeitlich beschränktes Wohnrecht hat (Dein RA berät Dich), dass man jederzeit verlängern kann.

Liebe und Zuneigung ist ja ganz nett, aber nur solange Sie nicht Existenzbedrohend wird, wobei man hier ganz egoistisch die eigene Existenz in den Vordergrund stellen muss.

Hier muss man allerdings aufpassen, dass man nicht in ein Mieter/Vermiter Verhältnis kommt, da man sonst sehr schnell eine Menge an Steuern abdrückt.

Ist das abgeklärt und unromantisch? Vielleicht. Aber auf jeden Fall vernünftig.


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Lieber ein Betriebssystem, dass nach einem Raubtier benannt ist, als eines, dass nach einem Rindviech benannt ist und sich auch so verhält.
08.06.2006, 16:48 Uhr - Editiert von Nemealion, alte Version: hier
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Re(3): Geld nach Trennung
08.06.2006, 16:28:33
OK

1. mein herzliches Beileid - oder mein Glückwunsch (kommt drauf an, wie du das jetzt siehst - du hast auf jeden Fall mein aufrichtiges Mitgefühl)

2. verzwickte Situation

3. Ihr ward zwar nicht verheiratet, aber nachdem ihr bereits das Aufgebot bestellt hattet, ward ihr rein juristisch verlobt. Das ist zwar nicht ganz so toll wie verheiratet, aber juristisch nicht uninteressant. Bei einer Trennung (egal ob vor oder nach dem "Vertragsabschluß") steht dir der Ersatz der getätigten Aufwendungen zu. Und der Bau/Renovierung/Schaffung einer gemeinsamen Whg im Hinblick auf die Ehe fällt da definitiv darunter. Weiters: gab es keine Stornokosten bei der Absage der Hochzeit? Auch die wären vom Schuldigen Partner (und wer hier der schuldige Partner sein wird, liegt nach deiner Schilderung eindeutig auf der Hand) zu ersetzen.

4. Die Mail zählt rein rechtlich gar nix. Aber sie ist ein sehr guter Anscheinsbeweis für einen mündlich geschlossenen Vertrag/Übereinkunft. Also damit läßt sich schon etwas anfangen. Weiters ist zu hoffen, daß du irgendwelche belege hast, wieviel Geld du in den Umbau/Renovierung gesteckt hast.

5. Ich weiß nicht, um welche Summen es dabei geht, aber wenn es wesentliche Beträge sind, wird dir der Weg zum Scheidungsanwalt nicht erspart bleiben.

6. Sei froh, daß noch keine Kinder im Spiel sind.

mfg
AVS

CAUTION: my posting + sarcasm - emoticons =  use brain to understand!
mein Beze
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