Darf ich mit einem Moped fahren?
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Re: Darf ich mit einem Moped fahren?
15.08.2006, 10:58:34
Brauch ich noch diesen Mopedführerschein, wenn ich den Führerschein der Klasse
B besitze


nein



  § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für das Lenken von
Kraftfahrzeugen und das Ziehen von Anhängern entsprechend den
Begriffsbestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, auf
Straßen mit öffentlichem Verkehr.
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        (5) Eine Lenkberechtigung ist, unbeschadet der Bestimmungen des
Abs. 6, nicht erforderlich für das Lenken von
  1. Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr
     als 10 km/h;
  2. Motorfahrrädern, die den Bestimmungen des KFG 1967 unterliegen,
     sowie von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen;
  3. Invalidenkraftfahrzeugen.
  (6) Das Lenken von Kraftfahrzeugen gemäß Abs. 5 ist jedoch nur
zulässig, wenn:
  1. der Lenker eines in Abs. 5 Z 1 genannten Kraftfahrzeuges das
     16. Lebensjahr vollendet hat;
  2. der Lenker eines Motorfahrrades das 16. Lebensjahr - bei
     Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 das
     15. Lebensjahr - vollendet hat; bis zum vollendeten
     24. Lebensjahr muss der Lenker jedoch einen Mopedausweis (§ 31)
     besitzen;
  3. der Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges das
     16. Lebensjahr - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31
     Abs. 3 das 15. Lebensjahr - vollendet hat und einen
     Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges
     Leichtkraftfahrzeug" (§ 31 Abs. 3a) besitzt;
  4. der Lenker eines Invalidenkraftfahrzeuges mit einer
     Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h das 16. Lebensjahr
     vollendet hat und bis zum vollendeten 24. Lebensjahr einen
     Mopedausweis (§ 31) besitzt.
Ein Mopedausweis gemäß § 31 Abs. 3a berechtigt auch zum Lenken von
in Z 2 und 4 genannten Kraftfahrzeugen. Der Besitz eines
Mopedausweises zum Lenken von in Z 2 bis 4 genannten Kraftfahrzeugen
ist nicht erforderlich, wenn der Lenker im Besitz einer
Lenkberechtigung ist.


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