Autoschaden - Versicherungsfrage
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Autoschaden - Versicherungsfrage
22.09.2006, 08:41:23
der sachverhalt:
ich fahr aus einer engen parklücke raus und komm an der ecke der stoßstange von auto a an, der in der 2. spur STEHT. ok.. geklärt ist, dass ich schuld hat. der schaden ist aber minimal: kunststoffleiste ist mit max. 3 km/h gegen kunststoff-stoßstange (nicht lackiert) gerieben worden. es entsteht eine "schürfung" von höchstens 8 cm breite.

chauffeur von auto a (=fahrtendienstauto) möchte unfallbericht, weil neues auto etc. ich ruf nach ausfüllen des berichtes seinen chef an und check das mal, dass das hoffentlich mit einem kl. bargeld-betrag geklärt werden kann, ohne groß versicherung ins spiel zu bringen. chef wird sich den schaden ansehen und einen betrag nennen. so weit so gut. nachdem der chef aber diese woche keine zeit mehr hat, wurde ich skeptisch. ich bin also nochmals mit meiner tollen digicam zu dem fahrtendienst-standort gefahren und hab mir paar fotos als beweismaterial gemacht. (wird ev. im laufe des tages eingefügt).

hab gestern mit einem bekannten geredet und ihm die fotos gezeigt. er meinte, dass sich sogar dieser kl. schaden wegpolieren lässt, aber darauf müsst sich der chef halt einlassen.

jetzt zu meinen fragen.
1. gibt es einen gewissen schadensbetrag, ab wann man bei der versicherung 3 stufen ins malus sinkt?! oder tut man das auch schon bei einem schadensfall von € 1,00?

2. gibt es eine gewisse zeitspanne, bis wann ein unfallbericht bei der versicherung angekommen sein muss? oder kann er sich jetzt noch 3 wochen zeit lassen und erst dann den bericht an die versicherung schicken?

3. hat der besitzer des autos a noch anspruch auf irgendwas, wenn ich ihm den schaden wegpolieren lasse? kann er dann behaupten "ja mach das, aber zusätzlich möchte ich auch noch geld haben"

was der chef sagt, werde ich erst im laufe der nächsten woche erfahren. hatte aber bis zu diesem zeitpunkt keine vorfälle mit schadensfällen/versicherungen, deswegen ist das für mich ein neuland.

würde mich über eure erfahrungswerte und euren rat freuen.
achja.. wie immer gilt: die, die nichts konstruktives zu diesem sachverhalt beizutragen haben, sollen sich bitte von diesem thread fern halten!

edit: hier der schaden zum begutachten für interessierte:

http://666kb.com/i/ahq68ricrmwnbbb2k.jpg
http://666kb.com/i/ahq6bdwzipx1rftu4.jpg  
http://666kb.com/i/ahq6d6236xd22yk0c.jpg

22.09.2006, 10:18 Uhr - Editiert von mm0804, alte Version: hier
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Re: Autoschaden - Versicherungsfrage
mko
22.09.2006, 08:47:13
1. gibt es einen gewissen schadensbetrag, ab wann man bei der versicherung 3
stufen ins malus sinkt?! oder tut man das auch schon bei einem schadensfall
von € 1,00?

Tust du immer - du hast aber die Möglichkeit das abzuwenden indem du den Betrag an die Versicherung zurückzahlst, so sich das für dich auszahlt und du so günstiger aussteigst.

2. gibt es eine gewisse zeitspanne, bis wann ein unfallbericht bei der
versicherung angekommen sein muss? oder kann er sich jetzt noch 3 wochen zeit
lassen und erst dann den bericht an die versicherung schicken?

Naja, die Schadenmeldung musst du machen. Theoretisch unverzüglich, aber wenn du es erst nach Aufforderung machst (dann aber sofort) ist es auch ok.
Grundsätzlich verjährt die Sache 3 Jahre, so lange hat er also Zeit seine Ansprüche durchzusetzen.

3. hat der besitzer des autos a noch anspruch auf irgendwas, wenn ich ihm den
schaden wegpolieren lasse? kann er dann behaupten "ja mach das, aber
zusätzlich möchte ich auch noch geld haben"

Naja, bei der Versicherung hätte er Anspruch auf Reparaturkosten, Wertminderung (ob bei diesem Bagatellschaden eine eingetreten ist wage ich zu bezweifeln), Spesen für diverse Unkosten.
Ich möchte aber noch anmerken dass solche kleinen Beschädigungen meistens kleiner ausschauen als sie sind...auch dieser kleine Schaden kann leicht auf über 600€ kommen.



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