Nicht nur Media-Markt, auch mad-moxx mahnt Wettbewerber ab
Geizhals » Forum » Händler in Deutschland & EU » Nicht nur Media-Markt, auch mad-moxx mahnt Wettbewerber ab (23 Beiträge, 957 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Nicht nur Media-Markt, auch mad-moxx mahnt Wettbewerber ab
12.11.2006, 17:45:03
Man kann eine solche Abmahnung entweder rein sachlich nüchtern oder emotional betrachten. Sicher hat das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb einen sachlichen Sinn und noch sicherer gibt es genügend Fälle, in denen durch eine Abmahnung eine Wettbewerbsverzerrung beseitigt werden soll und oft auch muss.

Doch wenn man die einzelnen Abmahn-Situationen etwas näher differenziert, findet man genügend Fälle, in denen keine Wettbewerbsverzerrung oder ein echter Nachteil eines Wettbewerbers vorliegt. Solche Abmahnungen geschehen aus emotionalen Gründen, um einen unliebsamen Konkurrenten - aus welchen Gründen auch immer - zu ärgern und ggf. vom Markt zu verdrängen.

Die Gründe der Firma Computation GmbH, bzw. mad-moxx, für eine sachlich begründete Abmahnung aus einer angeblich vorhandenen Wettbewerbsverzerrung sind schwer zu verstehen. Denn wo liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, wenn ein Webshop auf den Angebotsseiten den Endpreis nennt, und es vergessen hat zu schreiben :" inkl. 16 % MWSt. zuzüglich Versandkosten" ? Wird irgendein Interessent deswegen keine Grafikkarte bei mad-moxx kaufen und statt dessen in den abgemahnten Webshops?

Spätestens bei einer Bestellung in den abgemahnten Shops hätte der Kunde im Warenkorb alle Details gesehen, wie die MWSt. und die Versandkosten. Dann hätte er immer noch aufhören können mit einer Bestellung. Sicher schreibt das Gesetz über die Preisangabenverordnung eine Deklarierung der MWSt. und der Versandkosten bei jeder Preisnennung vor. Insofern haben sich die Shops sich nicht wettbewerbskonform verhalten. Doch ein einfacher Hinweis von Seiten mad-moxx hätte ausgereicht, und die Shops hätten sicherlich ihre Angebote geändert.

Wo ist also ein Wettbewerbsnachteil zu Lasten von mad-moxx entstanden? Wieviel Kunden haben keine Grafikkarte bei mad-moxx gekauft, weil sie in den abgemahnten Shops den MWSt.-Anteil und die Versandkosten erst im Warenkorb sehen konnten? Wahrscheinlich kein einziger Kunde !

Daher muss man bei emotionsloser, rein sachlicher, Betrachtung zu dem Schluss kommen, dass die Abmahnungen von mad-moxx aus einem anderen Grunde geschehen sind. Ob es der Versuch ist, unliebsame Konkurrenten zu stören oder welche anderen Gründe eine Rolle gespielt haben, weiss wohl nur mad-moxx.

Auch bei weiterer sachlicher Betrachtung drängt sich dem Beobachter der Verdacht auf, dass lediglich niedere Beweggründe entscheidend waren für diese Aktionen vom mad-moxx. Aber was sind höhere oder niedere Beweggründe im Geschäftsleben? Die gibt es dort nicht. Es gibt nur faires oder unfaires Verhalten, und bei manchen Unternehmen so etwas wie eine "Geschäftsmoral". Ob mad-moxx in diese Kategorie einzuordnen ist, wird jeder Kunde selbst entscheiden müssen.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Nicht nur Media-Markt, auch mad-moxx mahnt Wettbewerber ab
12.11.2006, 20:26:12
Man kann eine solche Abmahnung entweder rein sachlich nüchtern oder emotional
betrachten. Sicher hat das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb einen
sachlichen Sinn und noch sicherer gibt es genügend Fälle, in denen durch eine
Abmahnung eine Wettbewerbsverzerrung beseitigt werden soll und oft auch muss.

Ja, so ist es.
Doch wenn man die einzelnen Abmahn-Situationen etwas näher differenziert,
findet man genügend Fälle, in denen keine Wettbewerbsverzerrung oder ein
echter Nachteil eines Wettbewerbers vorliegt. Solche Abmahnungen geschehen aus
emotionalen Gründen, um einen unliebsamen Konkurrenten - aus welchen Gründen
auch immer - zu ärgern und ggf. vom Markt zu verdrängen.

Du vergisst als Anreiz den nicht unbeträchtlichen Verdienst, der sich auf diese Weise erwirtschaften lässt (und auch erwirtschaftet wird).
Denn wo liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, wenn ein Webshop auf den
Angebotsseiten den Endpreis nennt, und es vergessen hat zu schreiben :" inkl.
16 % MWSt. zuzüglich Versandkosten" ?

Mit der vergessenen Auszeichnung der "statt"-Preise haben in den Achtzigern einige das große Geschäft gemacht. Es ist nun mal so, dass Gesetze zu befolgen sind. Es gelten auch nie und niemals Ausnahmen, weil Gesetze uns nicht passen oder deren Sinn uns nicht einsichtig ist.
Wo ist also ein Wettbewerbsnachteil zu Lasten von mad-moxx entstanden?

Es geht nicht darum, ob der Mahnende gerade der am meisten Betroffene ist. Es werden durch wettbewerbsverzerrende Auszeichung immer die benachteiligt, die sich redlich bemühen, den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen - schon deshalb, weil die anderen niemals denselben Aufwand tätigen und somit zu niedrigeren Preisen bei höherem Verdienst verkaufen können, was wiederum Kunden bringt.
Daher muss man bei emotionsloser, rein sachlicher, Betrachtung zu dem Schluss
kommen, dass die Abmahnungen von mad-moxx aus einem anderen Grunde geschehen
sind.

Wen außer Dich und die unmittelbar Betroffenen interessiert das? Viel wichtiger ist es, dass diese Abmahnungen zu Recht bestehen und schon dadurch, dass der Abgemahnte jetzt vielleicht doch ein bisserl mehr auf Gesetzeskonformität achtet, der Wettbewerb wieder etwas fairer wird.

Es ist sooo witzig: Ihr regt Euch immer so gerne auf, wenn ein Händler nicht der Billigste ist (Threads dazu gibt es reichlich). Ihr regt Euch (verständlicherweise) auf, wenn ein Händler zu Eurem Nachteil Gesetze nicht beachtet. Ihr regt Euch sogar maßlos auf (Stichwort "kundenunfreundlich"), wenn ein Händler mal dem Gesetz entsprich und auf seinem Recht besteht. Komischerweise dürfen aber Händler, die zu Eurem Vorteil Gesetze missachten, mit wohlwollenden "Aufpudel-Threads" rechnen. %-)
Auch bei weiterer sachlicher Betrachtung drängt sich dem Beobachter der
Verdacht auf, dass lediglich niedere Beweggründe entscheidend waren für diese
Aktionen

Weit weniger "niedrig" als auf einem offensichtlich erkennbaren Fehler zu bestehen - solange dieses Bestemm nur Vorteile brächte.
Es gibt nur faires oder unfaires Verhalten

Irrtum, mein Lieber: Es gibt auch legale und illegales Verhalten. Deiner Meinung nach scheint das illegale Verhalten akzeptabler als das Bestehen eines Mitbewerbers auf gleichem Recht für alle.

So, und nun noch ein Schlusssatz: Ich halte (teure) Abmahnungen ohne Vorwarnung für "nicht sehr fein". Ich halte allerdings das Verhalten mancher Betriebe, sich einfach darauf zu verlassen, dass ihnen schon niemand auf die Zehen steigen wird, für grob fahrlässig und für kaufmännisch zweifelsfrei nicht ausreichend.

GrummelGrumpf
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Nicht nur Media-Markt, auch mad-moxx mahnt Wettbewerber ab
12.11.2006, 10:06:25
Guten Tag, sehr geehrter Kunde bzw. Interessent von Powergraphic,

ja, leider ist es wahr : Wir mussten unseren Webshop heute schliessen. Ungerne, aber in Kürze werden wir an dieser Stelle wieder präsent sein.

Warum ? "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."
Dieses Sprichwort hat sich heute auch für uns bewahrheitet... Heute morgen kam mit der Geschäftspost auch das spröde Schreiben einer Rechtsanwältin, welche uns im Auftrage eines Mitbewerbers u.a. wegen eines Verstosses gegen die Preisangabenverordnung kostenpflichtig abmahnt. Auf Veranlassung eines anderen Grafikkarten-Händlers.

Was haben wir verbrochen? Nun, unser etwas älteres Webshopsystem erlaubte uns nicht, bei jeder Preisangabe die Angaben zur Umsatzsteuer und den Versandkosten zu machen. Ein Kunde sah diese Angaben erst beim Bestellvorgang im Warenkorb. Wir haben zwar niemanden geschädigt damit, aber die Wettbewerbsbestimmungen sehen eben vor, dass diese Angaben bei jeder Preisnennung gemacht werden müssen.

Eine freundliche e-mail unseres Mitbewerbers hätte ausgereicht, uns darauf hinzuweisen und uns erlaubt, die notwendigen Änderungen durchzuführen. Leider ist ein solches Verhalten heutzutage jedoch nicht bei allen Firmen ausgeprägt, so dass wir nun eine solche Abmahnung von einem Mitbewerber erhalten haben, dessen Arbeit wir bislang immer geschätzt und respektiert hatten.

Gerne würden wir Ihnen an dieser Stelle den Namen dieser Firma nennen, möchten jedoch vorher unseren Anwalt befragen, inwieweit das rechtlich zulässig ist.

DIE GIER UFERT SCHON AUS!

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung