arbeiten ohne vertrag in die hose
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Re: arbeiten ohne vertrag in die hose
MG
14.12.2001, 13:27:35
Sollte dein Problem keiner einvernehmlichen Lösung zuführbar sein, ist folgende Vorgangsweise in Betracht zu ziehen.

Zuerst wäre zu klären, welchen arbeitsrechtlichen Status deine Tätigkeit hatte.
Warst du Angestellter, über einen freien Dienstvertrag verpflichtet, oder gar ein selbsbständiger Unternehmer der Rechnung gelegt hat.

Im ersten Fall, wende dich an deine gesetzliche Interessensvertretung (AK). Die wird dich entsprechend beraten, welche Schritte zu unternehmen sind.

Im zweiten Fall, bist du schlechter dran. Da solche neue Beschäftigungsverhältnisse keine gesetzliche Interessensvertretung genießen. Allerdings ist im Streitfall ebenfalls das Arbeits und Sozialgericht zuständig, womit sich dein Prozessrisiko in Grenzen hält. Empfehlenswert wäre dann aber eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft, die extra für Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen eine Abteilung in der GPA eingerichtet hat.

Letzter Fall ist der problematischste. Da bleibt dir nur die Klage vor einem ordentlichen Gericht über. Und wenn sich herausstellt, dass du von Rechts wegen gar nicht zur Rechnungstellung berechtigt gewesen wärst, weil u.U. die notwendige Gewerbeberechtigung fehlt, kann sich das erstens ziehen, zweitens ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen, sodass du dir überlegen musst, ob es dir das Risiko tatsächlich wert ist, dein Recht durchzusetzen.

Wurde über die Art der Beschäftigung keine Übereinkunft getroffen zählt auf jedenfall der wahre wirtschaftliche Gehalt.

Gab es fixe Arbeitszeiten, musstest du die Arbeit persönlich vollbringen, und wurden dir die Mittel dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, war es eine Anstellung. Fehlte eines dieser Kriterien, war es entweder ein freier Dienstvertrag, oder eben ein Werkvertrag zwischen Unternehmern.

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