frage zu arbeitsrecht
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frage zu arbeitsrecht
14.02.2007, 22:41:38
habe in kürze eine prüfung zum thema arbeitsrecht, und werd aus einem teil der aufzeichnungen nicht ganzs schlau..

im punkto arbeitsverhinderung unterscheidet man ja zwischen 3 sphären,

der arbeitgebersphäre
-> arbeitnehmer war leistungsbereit und willig, aufgrund eines zB technischen gebrechens, stromausfall usw. konnte der betrieb jedoch nicht produzieren -> arbeitgeber trägt das unternehmerische risiko und muß für die dauer der arbeitsverhinderung zahlen.

der arbeitsnehmersphäre
-> krankheit, unfall, familiäre oder öffentliche verpflichtung ->keine arbeit, kein entgeld; jedoch gilt einige zeit das entgeldfortzahlungsgesetz (wie lange und in welchen fällen?) und danach übernehmen krankenkassen und die einrichtungen der sv die fortzahlung des entgeldes

der neutralen sphäre
->bei so umfassenden ereigniss, dass neben dem betriebsort auch die allgemeinheit betroffen ist -> es entfallen die verbindlichkeiten für beide seiten; ergo keine arbeitspflicht aber auch keine entgeldpflicht

heißt dass jetzt, dass angestellte bzw. arbeiter bei katastrophen, schneefrei udgl. keinen lohn mehr bekommen? bzw. wer übernimmt die zahlung wenn der arbeitgeber nicht zur zahlung verpflichtet ist?

vielleicht kann mir jemand der sich in dem gebiet auskennt weiterhelfen (bei beiden fragen!!)

danke schonmal
lg maoam





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lieber mit 55 PS wheelen als mit 200 km/h in den Tunnelblick schielen

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Re(2): frage zu arbeitsrecht
15.02.2007, 11:40:24
Mein Vorgänger hat es schon erwähnt. Es heisst richtig: Entgelt. Dabei ist nicht nur der laufende Lohn oder Gehalt gemeint sondern auch die Sonderzahlungen (13. u. 14. Gehalt oder Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss). Andererseits gibt es wieder ein Krankengeld (das zahlt die Krankenkasse aus, wenn gewisse Entgeltansprüche erschöpft sind).

Im Entgeltfortzahlungsgesetz sind die Ansprüche für Arbeiter und Angestellte aufgelistet. Die Länge des Anspruches hängt auch von der Betriebszugehörigkeit ab.

Bezügl. Arbeitnehmersphäre sind die Ansprüche für verschiedene Dienstverhinderungen (Hochzeit, Todesfall, Umzug etc.) im zuständigen Kollektivvertrag angegeben.

Bezügl. neutrale Sphäre muss man genauer differenzieren. Bei Dienstverhinderungen durch starkem Schneefall und es konnte z. B. die Bahn nicht fahren, wäre wohl ein Anspruch auf Entgelt gegeben. Würde es aber dadurch zu Verspätungen im Bahnverkehr kommen und die Schneefälle würden tagelang anhalten, so hätte sich der Dienstnehmer darauf einstellen können und müsste dies entsprechend einkalkulieren und eben früher wegfahren. Darüber gibt es meines Wissens schon Entscheidungen.

Bei den Angestellten gibt es im Angestelltengesetz den § 8 (glaube ich). Da muss der Dienstgeber auch Entgelt weiterzahlen, wenn der Arbeiitnehmer nur kurzfristig an der Ausübung seiner Dienste verhindert ist. Das ist ein richtiger Gummi-§. Aber auch darüber kann man nachlesen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

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